Syrien: Wie Deutschland Spione von Assad beschützt
Der vom Generalbundesanwalt 2002 als Spion des syrischen Diktators Assad eingestufte Ahmad al-Y. lebt nach Recherchen von Panorama als anerkannter Asylbewerber in Mainz. Durch die Spitzeltätigkeit von al-Y. sollen in Deutschland lebende syrische Regimegegner bei Reisen in die Heimat festgenommen und gefoltert worden sein. Al-Y, der seit 2007 Asyl in Deutschland genießt, beteuert in Panorama seine Unschuld.
Doch die Generalbundesanwalt hatte bereits 2002 in einem spektakulären Verfahren Anklage gegen al-Y. und den syrischen Botschaftsmitarbeiter Ahmad I. erhoben. Doch einen Tag vor Beginn der Hauptverhandlung zog er die Anklage auf Intervention der Bundesregierung zurück. Auf Anfrage von Panorama erklärt die Bundesanwaltschaft heute, "unter Hinweis auf die geopolitische Lage bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus wurde der Bundesanwaltschaft vor Beginn der Hauptverhandlung mitgeteilt, dass einer weiteren Verfolgung der seinerzeit Angeklagten überwiegende Interessen der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen".
Die Intervention kam vom Bundesjustizministerium. Der dort damals zuständige Staatssekretär Dr. Hansjörg Geiger gab später in einem Untersuchungsausschuss zu Protokoll, "es könne sehr wohl sein, dass ihn der Chef des Bundeskanzleramtes angerufen und gesagt habe, dass aus Sicht der Bundesregierung Sicherheitsbelange absoluten Vorrang haben". Der damalige Kanzleramtschef war Frank-Walter Steinmeier, heute SPD-Fraktionsvorsitzender. Auf Anfrage von Panorama wollte er sich zu diesem Vorgang nicht äußern.