Gesetzeslücke: Zeitarbeit als Dauerzustand
Mit großen Versprechungen wurde im vergangenen Jahr das Gesetz zur Zeitarbeit überarbeitet. Es dürfe nicht sein, dass Menschen für die gleiche Arbeit im selben Betrieb dauerhaft ungleich bezahlt werden, verkündete Arbeitsministerin von der Leyen bei der Verabschiedung des Gesetzes. Sandra Kersten wundern solche Aussagen. Auch noch ein Jahr nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, hat sich für sie nichts geändert. Schon seit vier Jahren arbeitet sie auf einer Vollzeitstelle als Krankenschwester - aber eben als Zeitarbeiterin. Ihre direkten Krankenschwester-Kolleginnen machen die gleiche Arbeit, aber sie verdienen etwa 25 Prozent mehr. Sie will nun ihr Recht einklagen.
Doch das Problem: Im Gesetz heißt es, Zeitarbeit dürfe nur "vorübergehend" sein. Was aber mit dem Begriff "vorübergehend" gemeint ist, wird nirgends definiert. Überall in Deutschland grübeln nun Richter an Arbeitsgerichten, wie dies auszulegen ist. Sicher ist allerdings: Wer nicht klagt, dem hilft das Gesetz gar nichts - denn Richter entscheiden nur für die Einzelfälle, das Gesetz aber bleibt weiter schwammig.