Sicherungsverwahrung: Interviews mit Sexualstraftätern
Hans-Peter W. gilt als gefährlich. Die Medien berichten über ihn, verfolgen ihn seit Wochen fast auf Schritt und Tritt. Der ehemalige Sexualstraftäter ist Mitte Juli aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden - musste entlassen werden. So wie wahrscheinlich 70 bis 80 andere als gefährlich geltende Gefangene. Sie kommen frei, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die bei ihnen nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt hat.
Und jetzt? Politiker aus Union und FDP debattieren halbgare Vorschläge, wie man die Gefahr von Rückfalltaten reduzieren kann. Und die Kommunen quälen sich damit, diese Menschen bei sich aufnehmen zu müssen. Viele von ihnen sind nicht ausreichend therapiert. Und die meisten wurden so gut wie gar nicht auf ein Leben in Freiheit vorbereitet – auch Hans-Peter W. nicht. In den Medien wurde er als "tickende Zeitbombe" bezeichnet. Doch ist er tatsächlich noch gefährlich?
Irgendwann – so ist der Rechtsstaat – kommen alle schuldfähigen verurteilten Straftäter wieder frei: Warum wird während der Haft nicht alles dafür getan, dass sie dann möglichst ungefährlich sind? Warum ist der Strafvollzug noch immer kein Behandlungsvollzug? Warum also lässt die Politik es offenbar zu, dass viele Gefangene erst einmal einfach nur weggesperrt werden?