Ehrenämter bei Caritas & Co: Tarnung von Billigjobs
Edgar T. hat eigentlich einen ganz normalen Job. Er ist Schulbusfahrer beim Deutschen Roten Kreuz. Doch seine Bezahlung ist keineswegs normal: Denn Teile seines Lohnes bekommt er als steuer- und sozialabgabenfreie "Aufwandsentschädigung" ausbezahlt – so etwas bekommt man normalerweise für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Ein Arrangement, auf das man bei den großen Wohlfahrtsverbänden durchaus häufiger trifft. Caritas, Malteser & Co bezahlen ihren Mitarbeitern offenbar immer wieder Teile des Lohns als "Aufwandsentschädigung" nach der sogenannten "Übungsleiterfreibetrags-Regelung". Diese steuer- und abgabenfreie Aufwandsentschädigung soll eigentlich die Motivation für das Ehrenamt stärken.
Viele Wohlfahrtsverbände nutzen diesen Freibetrag allerdings offenbar, um Kosten zu sparen. So bekommen Pflegehilftskräfte auf 400-Euro-Basis jeden Monat noch 175 Euro abgabenfrei obendrauf. Sie werden also für ein und dieselbe Tätigkeit zugleich als abhängig Beschäftigter bezahlt und als freiwilliger, ehrenamtlicher Helfer entschädigt.
Der Vorteil für die Arbeitgeber: Schon drei so beschäftigte Pfleger reichen aus, um eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle zu ersetzen. Ein attraktives Sparmodell für die Verbände, die die gesetzliche Förderung des Ehrenamtes nutzen, um ihre Sozialabgaben auf ein Minimum zu reduzieren. Alles legal, sagen die Wohlfahrtsverbände mit Verweis auf das Gesetz. Panorama über eine Gesetzeslücke, die Wohlfahrtsverbände für sich nutzen.