Sendedatum: 24.10.1996 21:00 Uhr

Streitfall Schleudertrauma - Versicherungen drücken sich vor Schadensersatzansprüchen

Anmoderation:
JOACHIM WAGNER

20.000 Menschen leiden jährlich nach Autounfällen an
sogenannten Schleudertraumen, ein relativ unscharfes Krankheitsbild: Nackenschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Vergeßlichkeit, Schlaf- und Konzentrationsstörungen. Die leichten von den schweren Fällen zu unterscheiden, daran sind vor allem die Autoversicherungen interessiert, denn für Schleudertraumen müssen sie jährlich bis zu einer Milliarde Mark Schadensersatz und Rentenansprüche zahlen. Kein Wunder, daß die Versicherer an dieser Front hart kämpfen und viele Opfer zu Simulanten erklären. Dabei können sie in vielen Fällen auf hilfreiche Gutachter und unkritische Richter rechnen. Eine Problemskizze von Tilo Knops.

KOMMENTAR:

Bis vor drei Jahren war Günter Seltmann ein aktiver und lebenslustiger Mensch. Dann hatte er am 1. März 1993 einen tragischen Unglücksfall. Sein Fahrzeug wurde von einem auffahrenden PKW gerammt.

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GÜNTER SELTMANN:

"Da hat es mich also mit dem Rücken in den Sitz, in die Lehne geknallt, aber mein Kopf ist - ich hatte so eine ziemlich stabile Lederjacke auch an - ist praktisch über diesen Kragen irgendwie ins Leere abgeknickt. Das heißt: die ganze Kraft ist nicht von einer Kopfstütze aufgefangen worden, ich bin gar nicht an die Kopfstütze gestoßen."

KOMMENTAR:

Ein Bagatellschaden, doch mit gesundheitlichen Folgen bis heute.

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GÜNTER SELTMANN:

"Ich habe beim Gehen Gleichgewichtsprobleme und teilweise sogar regelrechte Schwindelattacken. Das ist so ähnlich wie ein Karusselleffekt, daß ich also wirklich alle Kraft benötige, um mein Gleichgewicht zu halten und nicht hinzufallen."

KOMMENTAR:

Die eine Hand steif, eine Gesichtshälfte taub, Drehschwindel, Schmerzen - ein typisches Krankheitsbild, als Schleudertrauma bekannt. Doch trotz zahlreicher Tests mit Gummipuppen weiß bis heute niemand präzise, was genau an der Halswirbelsäule beschädigt wird. 20.000 Fälle sind es in Deutschland jährlich, zwanzig Prozent mit Spätfolgen.

Im Fall Seltmann diagnostizierte die Uni-Klinik Würzburg ein schweres unfallbedingtes Schleudertrauma. Der kausale Zusammenhang zwischen den Verletzungen und dem Unfallereignis steht für die behandelnden Ärzte unzweifelhaft fest. Günter Seltmann ist heute arbeitsunfähig. Er hat Schadenersatz und Rente beantragt. Doch die Versicherung des Unfallgegners erkennt den Zusammenhang zwischen Unfall und Krankheit nicht an.

Seltmanns Klage vor dem Münchner Landgericht ist bislang nicht sehr aussichtsreich, denn die Richter benennen regelmäßig Rechtsmediziner als Gutachter, die als sogenannte "Münchner Schule" in der gesamten Republik in Verruf stehen. Im Münchner Institut für Rechtsmedizin werden Schleudertraumen in der Regel allein aufgrund des Fahrzeugschadens beurteilt, ohne die Klagenden persönlich zu untersuchen.

Professor Eisenmenger ist Rechtsmediziner. Das Gutachten verfaßt sein Mitarbeiter, ein Physiker. Er errechnet die Kräfte, die auf das Auto prallten. Das Ganze nennt sich "Biomechanik".

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INTERVIEWER:

"Also was liegt Ihnen dann für so ein Gutachten im allgemeinen vor?"

PROF. DR. WOLFGANG EISENMENGER: (Institut für Rechtsmedizin, Uni München)

"In der Regel die Bilder der beschädigten Fahrzeuge."

INTERVIEWER:

"Und dann ist Herr Dr. Schuller dran?"

PROF. DR. WOLFGANG EISENMENGER:

"Ja."

INTERVIEWER:

"Wie geht's dann weiter?"

DR. E. SCHULLER:

(Institut für Rechtsmedizin, Uni München) "Es gibt inzwischen auch mathematische Computerprogramme oder Simulationsverfahren, wo man auch solche - die Geschwindigkeitsänderungen berechnen kann."

KOMMENTAR:

Und aus solchen "biomechanischen" Daten schließt der Physiker, ob der Patient unter einem Schleudertrauma leiden kann. Wie ein Schleudertrauma genau entsteht, weiß auch die Rechtsmedizin in München nicht. Trotzdem glaubt man im Fall Seltmann sicher zu sein: "Die Beschleunigung durch Unfall betrug allenfalls fünf bis zehn Stundenkilometer, somit war der Unfall nicht geeignet, ein Schleudertrauma herbeizuführen."

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GÜNTER SELTMANN:

"Er weiß nicht, wie der Sitz eingestellt war, wie die Kopflehne eingestellt war. Er hat weder mit mir gesprochen, er hat mich nicht untersucht, also er weiß überhaupt nicht, wie ich in dem Auto gesessen bin. Und mir ist es einfach schleierhaft, wie er zu seinen Erkenntnissen gekommen ist."

KOMMENTAR:

Kein Wunder, denn der Professor sieht im Schleudertraumaopfer häufig Simulanten:

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PROF. EISENMENGER:

"Der behandelnde Arzt hat einen Patienten, der kommt zu ihm und sagt: Herr Doktor, mir tut's weh, ich halte es nicht mehr aus. Und er sagt dann: Ich habe gestern oder vorgestern einen Auffahrunfall erlitten. Vom behandelnden Arzt, wenn er Gutachter sein sollte, müßte ich jetzt erwarten, daß er bereits mit der Idee an die Behandlung herangeht: simuliert der möglicherweise oder nicht."

KOMMENTAR:

Gutachter mit einem solchen Vorverständnis sind bei Versicherungen willkommen.

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DR. RUDOLF BAMBERGER: (Bayerische Versicherungskammer)

"Wir beauftragen immer einen Stamm von Gutachtern, die schon seit Jahren für uns arbeiten. Diesen Damen und Herren vertrauen wir, weil sie uns kennen und weil sie wissen, was wir für Anforderungen an sie stellen und an ihre Gutachten."

KOMMENTAR:

Die Ferngutachten des Münchner Teams, rund 180 pro Jahr, sämtlich mit ablehnendem Befund. Gibt es da eine heimliche Allianz, ermöglicht durch unkritische Richter?

Diabilder von obduzierten Leichen im Heidelberger Institut für Rechtsmedizin. Hier hält man biomechanische Gutachten über lebende Menschen für äußerst fragwürdig.

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PROF. DR. RAINER MATTERN: (Institut für Rechtsmedizin, Uni Heidelberg)

"Die Zusammenhänge zwischen einer Verformung am Fahrzeug und der tatsächlichen mechanischen Belastung an der Halswirbelsäule sind außerordentlich kompliziert. Es gibt noch keine Modelle, mit denen man genau bestimmen kann beispielsweise, welche Kräfte an eine Gelenkkapsel in der Halswirbelsäule wirken, wenn eine bestimmte Kollisionsgeschwindigkeit bei dem Unfall vorgelegen hat."

KOMMENTAR:

Die Skepsis des Institutschefs geht auf einen Fall zurück, der auch zunächst nur nach einem Bagatellschaden aussah.

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PROF. MATTERN:

"Ich habe eine junge Frau obduziert, 21 Jahre alt, die bei einer Frontalkollision mit einer Geschwindigkeit von 10 bis 15 Kilometer pro Stunde kurz nach dem Unfall verstorben ist."

KOMMENTAR:

Professor Mattern obduzierte die Leiche und fand: Tod durch ein Blutgerinnsel in einer Halsarterie, eine Folge des leichten Auffahrunfalls.

Tests mit lebenden Versuchspersonen. Mittlerweile ist bekannt: Geschwindigkeit, Kopfstützen, Sitzposition, Alter und körperliche Konstitution sind ausschlaggebend für die Schwere eines Schleudertraumas. All diese Faktoren sind im Rahmen einer interdisziplinären Untersuchung zu berücksichtigen, die man in München ignoriert.

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PROF. DR. WOLFGANG EISENMENGER:

"Wir haben noch keinen einzigen Fall gehabt, bei dem ein röntgenologisch faßbarer, objektivierbarer Schaden oder durch Kernspintomographie erfaßbarer Schaden von uns nicht berücksichtigt worden wäre."

KOMMENTAR:

Das stimmt nicht, ein radiologisches Gutachten belegt im Fall Seltmann schwerste Verletzungen: Riß des Kopfgelenkbandes, Schleudertrauma nach Auffahrunfall. Querschnittslähmung kann die Folge sein.

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PROF. EISENMENGER:

"Also, der Fall ist mir jetzt, nachdem ich mich nicht darauf vorbereiten konnte, auch nicht von dem Namen her erinnerlich. Sie müssen sich vorstellen, daß wir seit einigen Jahren solche Gutachten machen."

KOMMENTAR:

Eine flaue Ausrede, denn nur zwei Tage später soll der Professor im Fall Seltmann vor Gericht erscheinen. Der hält den Gutachter für befangen.

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INTERVIEWER:

"Was erhoffen Sie sich vom heutigen Termin?"

KLAUS- J. NEUMANN: (Rechtsanwalt)

"Wir hoffen, daß wir die Herren Eisenmenger und Schuller mit Fragen zumindest verunsichern können und daß wir bei dem Gericht erreichen, daß das nicht allein aufgrund der Gutachten der Herren Eisenmenger und Schuller entscheidet, sondern zumindest einen weiteren Sachverständigen beizieht."

KOMMENTAR:

Im Landgericht München hat sich eine ganze Gruppe von Schleudertrauma-Geschädigten eingefunden. Sie alle sehen sich durch biomechanische Gutachten um ihre Ansprüche betrogen.

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BETROFFENE ZELLER KREIS: (Selbsthilfegruppe)

"Ich werfe Professor Eisenmenger vor, daß er Gutachten macht, ohne Fakten zu kennen."

"Die nehmen es nicht wahr, daß das bildlich nachgewiesen ist, daß das auf Unfallverletzungen zurückgeht."

INTERVIEWER:

"Wieviele Fälle liegen Ihnen vor?"

BETROFFENE ZELLER KREIS:

"Also so etwa hundert Stück - mit gleichen Textbausteinen, einmal geschrieben und immer vervielfältigt."

"Wir wären zwar gesund, und jetzt ist er krank. Also dazwischen muß was sein. Wenn also der nicht von der Treppe runtergefallen ist oder vom Fensterbrett oder vom Apfelbaum, muß das von dem Autounfall kommen, und damit basta. Da brauch ich nicht zehn Gutachten und was weiß ich alles und vor allem keine tendenziösen Gutachter."

KOMMENTAR:

Im heutigen Verfahren muß Professor Eisenmenger zum ersten Mal erleben, daß sein Gutachtermonopol beim Münchner Landgericht gebrochen ist - weil er nicht berücksichtigen wollte, daß Günter Seltmann gegen keine Kopfstütze geprallt ist.

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RICHTER:

"Es sind zwei Befangenheitsanträge gelaufen, die zwar vom Senat abgelehnt worden sind, aber wir meinen trotzdem, daß hier eine Stimmung entstanden ist, die es sinnvoll machen würde, noch ein weiteres Gutachten zu holen."

KOMMENTAR:

Ein erster Hoffnungsschimmer für Schleudertraumageschädigte. Für Günter Seltmann kommt es jetzt darauf an, daß der neue Gerichtsgutachter ihn zum ersten Mal wirklich untersucht.

VIDEO: Opfer oder Simulant - Streitfall Schleudertrauma (8 Min)

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 24.10.1996 | 21:00 Uhr

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