Strafverfahren wegen Lieferung von "Drohnenmotoren"
Der Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgericht hat das Strafverfahren gegen einen deutsch-iranischen Geschäftsmann und einen Iraner eröffnet. Ihnen wird vorgeworfen, gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Panorama hatte den Fall bereits vor vier Jahren der Öffentlichkeit präsentiert. Der Deutsch-Iraner Iman L. soll in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt 61 Flugmotoren in den Iran geliefert haben. Sie sind für den Antrieb von Drohnen geeignet und werden vom Militär als Zieldarstellungs-, Aufklärungs- und Kampfdrohnen verwendet.
Falsch deklarierte Motoren
Damit die Zollbehörden die Motoren nicht als genehmigungsbedürftig erkennen, deklarierte der Angeklagte L. die Lieferung als Jet-Ski-Motoren. Im Iran angelangt soll ein Teil der Motoren von dem Iraner Davud A. veräußert worden sein. Er soll auch die für den Kauf und den Transport benötigten Mittel gestellt haben.
Zum Auftakt der Hauptverhandlung schwieg Iman L. zunächst, wie die "Frankfurter Allegemeine" berichtet. Daher sind die Richter des Oberlandesgerichtes darauf angewiesen, durch Zeugen und anhand von Dokumenten zu klären, ob L. gegen das Gesetz verstoßen oder wie angegeben, nur Waren für den zivilen Gebrauch lieferte.