Einstellung des Verfahrens gegen früherer SS-Mann rechtskräftig
Der Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher Siert B. wegen der Ermordung eines niederländischen Widerstandskämpfers wurde eingestellt, die Staatsanwaltschaft Dortmund hat ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hagen in der Strafsache gegen Siert B. zurückgenommen. Damit ist das Urteil vom 08.01.2014 nun rechtskräftig.
Neu aufgerollt worden war der Mord an dem Widerstandskämpfer unter anderem durch dieRecherchen von Panoramaim Sommer 2012. Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher hatte im Juli 2012 gegenüber Panorama zugeben, dass er bei der Tat dabei war.
Auch das Gericht bezweifelte nicht, dass der 92-Jährige ehemalige SS-Mann getötet hat. Doch das Mordmerkmal der Heimtücke habe sich nicht mehr nachweisen lassen, so begründete die Vorsitzende Heike Hartmann-Garschagen die "unerwartete Entscheidung" ihrer Kammer. Nach fast 70 Jahren sei ein "Beweisverlust" eingetreten, der sich zu Gunsten des Angeklagten ausgewirkt habe. Die tödlichen Schüsse in der Nacht vom 21. auf den 22. September 1944 waren demnach juristisch gesehen bloß ein Totschlag - der mittlerweile verjährt ist.
Keine Zeitzeugen mehr
Die Rekonstruktion der Tat beruht auf den Aussagen von August N. in einem früheren Prozess. Doch der ehemalige Vorgesetzte von Siert B. ist tot. Zeugen zu be- und hinterfragen, sei weitgehend nicht mehr möglich gewesen. Und die so indirekt erhobenen Beweise sah die Kammer schließlich als zu gering an.
Staatsanwalt hatte lebenslang gefordert
Schon 1949 war B. in den Niederlanden von einem Sondergericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. In Deutschland wurde er 1980 in einem anderen Fall wegen Beihilfe zum Mord an zwei niederländischen Juden zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Verfahren wegen der Tötung des Widerstandskämpfers hatte die Staatsanwaltschaft damals eingestellt und erst jetzt wieder aufgenommen. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt, der Staatsanwalt lebenslang.