NDR gewinnt Rechtsstreit gegen Heidemark
Selten gab es einen solch langwierigen Rechtsstreit im NDR: Neun Jahre lang hat einer der größten Geflügelfleisch-Produzenten Deutschlands, die Firma Heidemark, den NDR beklagt. Jetzt hat nach dem Bundesgerichtshof auch das Bundesverfassungsgericht das Begehren des Fleisch-Konzerns abgelehnt. Damit geht der NDR endgültig als Sieger aus dem Verfahren hervor.
Schadenersatz in Höhe von mehreren Millionen Euro gefordert
Der NDR hatte Anfang Dezember 2007 über eine Durchsuchung bei dem Unternehmen berichtet. Die Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, nachdem ehemalige Mitarbeiter von Heidemark schwere Vorwürfe gegen den Konzern erhoben hatten. Sie hatten ausgesagt, dass im Frühjahr 2007 mehrere Tonnen stinkendes und glitschiges Putenfleisch aus Polen angeliefert worden sei. Die offensichtlich verdorbene Ware sei mit frischem Fleisch vermischt und neu verpackt worden.
Das Ermittlungsverfahren gegen Heidemark wurde später eingestellt. Heidemark selbst wies gegenüber dem NDR die Vorwürfe als "völlig gegenstandslos" zurück und klagte vor Gericht auf einen Schadenersatz in Höhe von mehreren Millionen Euro - unter anderem, weil mehrere Supermarktketten, darunter Metro, Aldi und Lidl, als Reaktion auf die Durchsuchungen Fleisch von Heidemark zwischenzeitlich aus den Regalen genommen hatten.
Entscheidung unanfechtbar
Im Juli 2011 wies das Landgericht Hamburg diese Klage jedoch ab. Drei Jahre später entschied auch das Hanseatische Oberlandesgericht zugunsten des NDR. Das Gericht betonte das besondere Informationsinteresse der Öffentlichkeit in Fällen, in denen die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen betroffen sein könnte. Anwalt Michael Fricke, der den NDR im Rechtsstreit vor Gericht vertreten hat, begrüßte damals das Urteil. Die Entscheidung stärke die Pressefreiheit gerade im sensiblen Feld der Verdachtsberichterstattung, so Fricke. Eine Revision ließ das OLG damals nicht zu.
Heidemark legte jedoch noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof sowie Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Doch auch diese beiden Instanzen wiesen das Begehren des Konzerns zurück. Die Entscheidung ist nunmehr unanfechtbar.