Millionenklage von Heidemark - BGH entscheidet zugunsten des NDR
Nach einem fast acht Jahre andauernden Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde des Geflügelfleisch-Produzenten Heidemark zurückgewiesen. Das teilte der BGH am Montag mit. Das Unternehmen hatte nach einem Bericht des NDR über einen Gammel-Fleisch-Verdacht im Jahr 2007 auf Schadenersatz in Millionen-Höhe geklagt.
In den Berichten hatten ehemalige Mitarbeiter von Heidemark schwere Vorwürfe erhoben. Ihren Aussagen zufolge soll im Frühjahr 2007 in einem Heidemark-Betrieb in Niedersachsen mehrere Tonnen stinkendes und glitschiges Putenfleisch umverpackt worden sein. So sei verdorbenes Fleisch in den Handel gelangt.
Vorwürfe bestritten
Heidemark hatte das stets bestritten und dem NDR falsche Berichterstattung vorgeworfen. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen das Unternehmen wegen des Gammelfleischverdachts wurden mangels Beweisen eingestellt. Im Jahr 2008 erhob Heidemark eine Klage auf Schadenersatz in Höhe von rund sieben Millionen Euro.
Im Juli 2011 hat das Landgericht Hamburg die Klage von Heidemark gegen den NDR abgewiesen, Heidemark legte Berufung ein. Drei Jahre später entschied auch das Hanseatische Oberlandesgericht zugunsten des NDR und wies diese Berufung zurück. Das Gericht betonte das besondere Informationsinteresse der Öffentlichkeit in Fällen, in denen die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen betroffen sein könnte. Eine Revision lies das OLG nicht zu.
Heidemark legte gegen diese Entscheidung eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Diese wurde nun vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen.