Karlsruhe kippt die Datenspeicherung
Die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Datenspeicherung ist grundsätzlich möglich
Grundsätzlich ist die Vorratsdatenspeicherung danach allerdings unter strengen Vorgaben zulässig. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate um einen "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", weil die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" ermöglichten und damit aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten.
Da zudem Missbrauch möglich ist und die Datenverwendung von den Bürgern nicht bemerkt werde, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen", betonten die Richter. Panorama hatte über die Vorratsdatenspeicherung berichtet.
"Ohrfeige für den Gesetzgeber"
Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, unter ihnen auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP). Er bezeichnete das Gesetzt als eine "Ohrfeige für den Gesetzgeber". Auch Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, das "Urteil ist ein Riesenerfolg".
Die Gegner der umfangreichen Datenspeicherung kritisierten, dass seit Januar 2008 alle Verbindungsdaten von Mobil- und Festnetztelefonen sowie alle Verbindungsdaten via E-Mail und Internet für ein halbes Jahr gespeichert werden. Dies soll der Terrorbekämpfung dienen. Tatsächlich, so die Kritiker, geraten unschuldige Bürger unter Generalverdacht, da das Gesetz eher bei Internet-Betrügereien wie illegalen Musik-Downloads greift, als dass es hilft, terroristische Straftaten aufzudecken.
(Aktenzeichen: 1 BvR 256/08)