Sendedatum: 14.11.2014 22:00 Uhr

"Eine Pflicht zum Ergreifen von energetischen Vollsanierungen besteht nicht"

Panorama: Deutschland verfehlt derzeit seine angestrebte Sanierungsquote von zwei Prozent und wird demnach sein Ziel bei den Einsparungen bei der Gebäudeenergie nicht erreichen. Warum verfehlt Deutschland hier sein Ziel?  

Sigmar Gabriel (SPD), Bundesminister für Wirtschaft und Energie © dpa-Bildfunk Foto: Jens Büttner
Sigmar Gabriel setzt als Bundesminister für Wirtschaft und Energie das Energiekonzept der Bundesregierung um.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ( BMWi): Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht vor, dass bis 2050 der Gebäudebestand nahezu klimaneutral sein soll. Dazu muss die Sanierungsrate auf zwei Prozent verdoppelt werden. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe können wir nur gemeinsam lösen. Die Politik ist hier gefordert, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen. Das tun wir, u.a. durch zentrale Schritte im Bereich Energieeffizienz und Gebäudestrategie, die in unserer10-Punkte-Energie-Agendafestgelegt sind Erste Eckpunkte der Ganzheitlichen Gebäudestrategie werden bereits Bestandteil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz sein. Zudem gibt es zwei zentrale Dialogforen, die Plattform Energieeffizienz und die Energiewende Plattform Gebäude, die sich unter breiter Beteiligung der Betroffenen mit entsprechenden Maßnahmen und Vorschlägen befassen. Wesentliche Bausteine, um Investoren und Eigentümer für energetische Sanierungen zu gewinnen, sind Anreize, Information und Beratung und eine angemessene Flankierung durch die bestehenden ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen. Im Übrigen wird die Bundesregierung im Monitoring-Fortschrittsbericht, der bis Ende des Jahres vorgelegt wird, zur Frage Stellung nehmen, wie erfolgreich die bisherigen Maßnahmen in Deutschland sind und wo gegebenenfalls Nachholbedarf besteht.  

Panorama: Nach Aussagen von Experten sind energetische Vollsanierungen oft nicht wirtschaftlich. Die Studie "Energetische Gebäudesanierung in Deutschland" vom Fraunhofer Institut und der TU Darmstadt etwa kommt zu dem Ergebnis "Insgesamt verteuert die energetische Gebäudesanierung das Wohnen teils erheblich" - auch abzüglich der eingesparten Heizkosten. Welche Position vertritt das Wirtschaftsministerium hierbei? Vertritt das Wirtschaftsministerium die Position, dass sich energetische Sanierung wirtschaftlich für Mieter und Eigentümer auszahlt?

BMWi: Die Energieeinsparverordnung enthält für bestehende Gebäude vor allem Anforderungen bei Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden. Die Anforderungen beziehen sich immer nur auf die geänderten Bau- und Gebäudeteile; eine Pflicht zum Ergreifen von energetischen Vollsanierungen besteht nicht. Die generelle Wirtschaftlichkeit der Anforderungen an die Änderung, die Erweiterung und den Ausbau von Gebäuden ist durch unabhängige Gutachten bestätigt worden. Sollte sich im Einzelfall eine Maßnahme als unwirtschaftlich herausstellen, besteht für den Eigentümer die Möglichkeit einer Befreiung. Es liegt im Ermessen des Eigentümers zu entscheiden, welche Sanierungsmaßnahmen er im Einzelnen und in welchem Umfange durchführen lässt. Bei Mietwohnungen ist er in jedem Falle an das geltende Mietrecht gebunden, das die Rahmenbedingungen für einen Ausgleich der Interessen von Mieter und Vermieter setzt. Die konkrete Investitionsentscheidung des Eigentümers wird somit auch unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Mieter zu treffen sein. Damit können vergleichbare Sanierungen an unterschiedlichen Orten mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlich durchaus unterschiedlich bewertet werden.

Im Übrigen lässt sich die energetische Gebäudesanierung nicht allein auf deren Wirtschaftlichkeit reduzieren. Für Nutzer spielen u.a. auch Komfort und Behaglichkeit eine wichtige Rolle, genauso wie Vermieter z.B. das städtische Umfeld und die Lage im Blick haben. Die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Fördermittel, z.B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms oder des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien, tragen darüber hinaus dazu bei, die Belastung für Mieter, Nutzer und Eigentümer durch energetische Sanierungen zu begrenzen. So muss z.B. die ausgereichte Förderung vor einer Kostenumlage abgezogen werden. Zusätzlich profitieren die Nutzer von niedrigeren Heizkosten. Zudem unterstützt das BMWi eine Energieberatung, um Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzuzeigen, wie die Energieeffizienz der Gebäude verbessert werden kann. Damit sollen auch Fehlinvestitionen vermieden werden. Es gibt eine Vielzahl von Untersuchungen, die belegen: Energieeffiziente Sanierungen zahlen sich aus. So z.B. die Sanierungsstudien der Deutschen Energie-Agentur, die auf der Auswertung konkreter Sanierungsfälle beruhen.  

Panorama: Auf der Homepage der Kampagne "Die Hauswende" wird behauptet: "Die Sanierung zum Effizienzhaus zahlt sich aus - egal, ob Sie Ihr Haus komplett sanieren oder Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum." Wie passt diese Aussage zu dem Ergebnis der genannten Studie?  

BMWi: Wie eben ausgeführt, passt die in der Frage zitierte Aussage zu den Ergebnissen einer Vielzahl von Studien über die Sinnhaftigkeit von energetischen Sanierungen. Das belegen auch die Auswertungen der KfW zu den Effizienzhaus Programmen, unabhängig davon, ob Gebäude vollständig oder teilsaniert werden. Am Ende zahlt sich Energieeffizienz aus.  

Panorama: Experten, wie Prof. Bert Bielefeld, Uni Siegen, fordern die Mindestanforderungen an Sanierungen aus der EnEV und dem EEWärmeG  herabzusetzen, um den Hausbesitzern kleine Sanierungen zu erleichtern. Plant die Regierung die gesetzlichen Anforderungen zu reduzieren?  

BMWi: Das Anforderungsniveau selbst ist für das Erreichen der langfristigen Ziele der Bundesregierung im Gebäudebereich von Bedeutung. Auf Grundlage des im Koalitionsvertrag vereinbarten Abgleichs von Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und der Energieeinsparverordnung wird geprüft, ob die Sanierungstätigkeit erleichtert werden kann. Auch schon heute werden kleine Sanierungen durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm gefördert.  

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Das Erste | Panorama | 14.11.2014 | 22:00 Uhr

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