Bradley Manning: Schuldig, aber keine Todesstrafe
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Wikileaks-Informanten Bradley Manning hat ein US-Militärgericht den Angeklagten am 30. Juli 2013 im Hauptanklagepunkt "Unterstützung des Feindes" "(aiding the enemy") für nicht schuldig befunden. Damit droht Manning kein Todesurteil mehr.
Strafmaß soll im August verkündet werden
Militärrichterin Denise Lind sprach den US-Gefreiten allerdings in 19 der 21 Anklagepunkte schuldig, womit ihm immernoch eine Gesamtstrafe von mehr als 100 Jahren Gefängnis droht. Über die Höhe der Strafe will das Gericht im August entscheiden. Panorama hatte ausführlich über den Fall berichtet und mit Soldaten gesprochen, die zusammen mit Manning im Einsatz im Irak waren.
Präzedenzfall für weitere Whistleblower?
Der Gefreite hatte der Enthüllungsplattform Wikileaks 700.000 geheimen US-Militärakten zugänglich gemacht und war bereits seit 2010 in Haft. Das Verfahren ist der erste große Prozess gegen einen sogenannten Whistleblower in den USA. Dieses Urteil könnte als Präzedenzfall für weitere Whistleblower dienen - etwa für Wikileaks-Gründer Julian Assange und den Geheimdienst-Enthüller Edward Snowden.