Billig-Zeitarbeitsfirmen drohen Milliardenforderungen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am Dienstag entschieden: Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig (Az: 1 ABR 19/10). Die Entscheidung könnte milliardenschwere Folgen für zehntausende Arbeitnehmer, für Unternehmen sowie für die Sozialversicherungen haben.
Weniger Lohn, weniger Urlaub, weniger Kündigungsschutz
Panorama hatte bereits mehrfach über die Dumpinglöhne in den Tarifverträgen der so genannten Christlichen Gewerkschaften berichtet. Nach dem Gesetz sollen Leiharbeiter den gleichen Lohn bekommen wie reguläre Angestellte, aber die Zeitarbeitsfirmen nutzen bislang eine gesetzliche Hintertür, um niedrigere Löhne durchzusetzen: die Tarifverträge mit der CGZP. Der CGZP wird vorgeworfen, einseitig Interessen von Arbeitgebern zu vertreten. Ihre Tarifverträge ermöglichen häufig Dumping-Löhne, kürzere Kündigungsfristen, weniger Urlaub und geringe Feiertagszuschläge.
Für die Arbeitgeber kann es teuer werden
Die CGZP deckt nach eigenen Angaben mit ihren Tarifverträgen etwa die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse in Deutschland ab. Kritiker bezweifeln aber, dass die Hälfte aller Leiharbeiter bei der CGZP und ihren Mitgliedsgewerkschaften organisiert sind. Die Christlichen Gewerkschaften machen keine Angaben über die Zahl ihr Mitglieder. Da das BAG nun die Frage der Tariffähigkeit der CGZP verneint hat, wie schon die Instanzen zuvor, kann es für die Arbeitgeber teuer werden.
Auf geschätzt 1600 Unternehmer, die unter dem Tarifdach der CGZP Leiharbeitnehmer beschäftigt haben, kommen nun Nachforderungen in Milliardenhöhe zu. Die Sozialversicherungen können Beiträge für vier Jahre nachfordern. Schätzungen gehen von 500 bis 600 Millionen Euro pro Jahr aus. Auch Leiharbeitnehmer können rückwirkend auf gleiche Bezahlung pochen. Ein solcher Anspruch kann nur durch Verfall- oder Verjährungsfristen im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.