Aus für den Toaster in der Tonne
Alte Fernseher und Handys sollen künftig nicht mehr in die Restmülltonne wandern. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine gesetzliche Rücknahmepflicht für ausgediente Elektrogeräte beschlossen - als Reaktion auf eine Vorlage des Europäischen Parlaments, nach der Elektrogeräte künftig problemlos in jedem Fachgeschäft zurückgeben werden können . Nach dem neuen Elektrogesetz von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sind große Vertreiber zukünftig verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen.
Als "große Vertreiber" gelten Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Bei kleinen Geräten (keine Kantenlänge größer als 25 cm) müssen diese großen Vertreiber die Altgeräte sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugeräts zurücknehmen.
Höchste Zeit zu handeln
Dass das höchste Zeit ist, hatte Panorama vergangenes Jahr gezeigt: Jedes Jahr fallen in Deutschland Millionen Tonnen Elektroschrott an. Und ein Großteil landet nicht im Recyclingmüll, sondern verschwindet einfach - in unserem Fall in Ghana, dem Elektroschrott-Drehkreuz für halb Westafrika. Nachdem Speditionen und auf das Afrika-Geschäft spezialisierte Reedereien an dem Schrott ebenso wie Transportunternehmen, Zwischenhändler, Reparaturbetriebe verdient haben, landen die Elektrogeräte am Schluss oft in Agbogbloshie, der größten Elektroschrott-Müllkippe Afrikas - und einem der zehn kontaminiertesten Orte der Welt.
Dort weiden Kinder und Jugendliche den Elektroschrott nicht selten von Hand mit Hammer, Zange, Säurebad oder offenem Feuer unter freiem Himmel aus.
Illegaler Export soll erschwert werden
Auch dieser illegale Export soll weiter erschwert werden. Denn bisher sind den Zollbeamten die Hände gebunden, weil sie umständlich nachweisen müssen, dass es sich bei als weiter verwendbar deklarierten Waren in Wirklichkeit um Schrott handelt. Daher will das EU-Parlament die Beweislast umkehren: Die Exporteure müssen nachweisen, dass die Geräte noch funktionsfähig sind.
Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, soll das Gesetz bis Jahresende in Kraft treten.