Afd-Großspender Finck: Alter Bekannter bei Panorama
Im aktuellen "Spiegel" wird berichtet, die AfD sei seit ihrer Gründung von dubiosen Geldgebern unterstützt worden, die fragwürdige Großspenden aus der Schweiz und den Niederlanden fließen ließen. Maßgeblich beteiligt soll offenbar der 88-jährige Milliardär August von Finck junior sein. Schon sein Vater August von Finck senior war ein politisch einflussreicher Mann. So gehörte er zu einer Gruppe von Industriellen, die sich bereits Mitte 1931 mit Adolf Hitler trafen und war Teilnehmer des Geheimtreffens vom 20. Februar 1933 von Industriellen, bei dem ein Wahlfonds von drei Millionen Reichsmark für die NSDAP beschlossen wurde. Ein Auszug aus dem Buch "Die Unbequemen. Wie Panorama die Republik verändert hat - von Anja Reschke".
Panorama und der Freiherr
Im Januar 1971 hatte es Panorama dann mit dem sehr mächtigen Mann aufgenommen, dem damals reichsten der Bundesrepublik. Und da kam es zu einer persönlichen Verfolgung der Autoren. Es geht um eine Geschichte, die vollkommen in Vergessenheit geraten ist. Dabei ist sie als Skandal wirklich unglaublich. Sie dreht sich im Kern um die bayerische Regierung und August Freiherrn von Finck.
Die Familie Finck ist eine Bankiersfamilie, die das Bankhaus Merck Finck und Co. sowie die Münchner Rückversicherungsgesellschaft und die Allianz-Versicherungs AG ins Leben gerufen hatte. Freiher von Finck senior saß im Aufsichtsrat diverser Unternehmen, darunter viele Versicherungen. Teils als Vorstandsmitglied, teils als Vorsitzender des Aufsichtsrat.
Die Familie Finck hatte es stets verstanden, sich mit entscheidenden Politikern zur richtigen Zeit gut zu stellen. August Freiherr von Finck senior war Mitglied der NSDAP und gehörte zur Gruppe der Industriellen, die Mitte der 30er Jahre Hitler finanzielle Unterstützung zusicherten. Seine Privatbank profitierte von den Arisierungen der Banken Rothschild und Dreyfus und Co. Nach 1945 verlor Finck aufgrund der Entnazifizierungsbestimmungen einige Aufsichtsratsposten. Seine Bank wurde zunächst durch einen Treuhänder weitergeführt. Nachdem Finck aber nur als Mitläufer des NS Regimes eingestuft worden war, erhielt er seinen Aufsichtsratsposten in der Münchner Rück zurück.
Finck junior und die "Mövenpick-Affäre"
In jüngster Zeit hat man wieder von der Familie Finck gehört. August Freiherr von Finck junior, der Sohn, spendete im Jahr 2008 über unterschiedliche Unternehmen rund 820.000 Euro an die CSU und in den Jahren 2008 und 2009 1,1 Millionen Euro an die FDP. Beide Parteien hatten sich im Wahlkampf 2009 für eine Mehrwertsteuersenkung stark gemacht. Kurz nach der Wahl wurde mit den Stimmen aus CDU, CSU und FDP eine Steuersenkung für Hoteliers beschlossen. Am Rande muss man dafür vielleicht erwähnen, dass das Unternehmen Mövenpick, zu dem auch 14 Hotels gehören, ein Tochterunternehmen von Finck ist.
Finck senior und die Bodenreform
Aber in Panorama ging es um August Freiherrn von Finck senior. Der hatte sich intensiv damit beschäftigt, möglichst glimpflich aus den Maßnahmen zur Bodenreform herauszukommen. Der alliierte Kontrollrat hatte nach Kriegsende entschieden, dass Großgrundbesitzer mit einem Besitz von über 100 Hektar Land abgeben und dafür entschädigt werden sollten. Hintergrund war, dass man Heimatvertriebenen Chance auf neue Existenz geben und einen sozialen Ausgleich schaffen wollte, zwischen denen, die immer noch alles besaßen und denen die alles verloren hatten. Außerdem war es Absicht der Alliierten, das Junkerwesen zu zerschlagen. Die Umsetzung dieser Bodenreform war Ländersache und den meisten Regierungen äußerst unangenehm. In Bayern war der größte Grundbesitzter August von Finck, dem damals schon mehrere hundert Hektar Ländereien rund um München gehörten. Er wäre folglich der Hauptbetroffene dieser Bodenreform gewesen. Aber günstigerweise hatte die bayerische Landesregierung über die Jahre ein ganzes Paket an Ausnahmeregelungen ersonnen, die Finck phantasievoll für sich zu nutzen wußte.
So hatte Finck von den eigentlich 425 Hektar, die er hätte abtreten hätte müssen, nur 272 abgegeben. Die Geschichte gipfelte allerdings darin, dass Finck 1965 vom bayerischen Staat eine Entschädigungssumme von 2,3 Millionen Mark kassierte und außerdem eine Fläche von 27 Hektar wieder zurück erstattet bekam. Und was für eine Fläche! Bestes Bauerwartungsland im Münchner Osten im Wert von mehreren Millionen Mark.
Dieser Deal wäre der Öffentlichkeit verborgen geblieben, wenn nicht ein kleiner Teil dieses Areals, das an Finck ging, schon durch die Bodenreformgesetze einem anderen Bauern versprochen worden wäre. Hans Bittenbinder. Der bewirtschaftete seit 1954 einen Hof mit gut zwölf Hektar Land. Laut Gesetz sollte er dieses Stück als Eigentum erwerben. Nun aber wurde ihm durch den geheimen Deal zwischen Finck und der bayerischen Staatsregierung einfach mehr als die Hälfte seiner Ackerflächen wieder weggenommen.
Dieser erstaunliche Vorgang hatte bereits zu einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß in Bayern geführt, der allerdings zu keinem klaren Ergebnis kam. Es gab zwei Abschlußberichte. Einen Mehrheitsbericht der CSU, die meinte, Versäumnisse seien bei den Geschäften mit Milliardär Fink nicht sichtbar geworden. Und einen Minderheitsbericht der SPD, die weiterin behauptete, Finck habe unglaubliche Begünstigungen erfahren.
"...denn seine Feinde sind mächtig"
Und in diesen Streit um den Bauern Bittenbinder schaltete sich am 18. Januar 1971 Panorama ein. Der Fim von Horst Hano und Ulrich Happel begann mit der Inschrift über der Tür des Bauern Bittenbinder auf der zu lesen war: Gott segne dieses Haus. Panorama textete darauf: "Gott hat Bauer Bittenbinder bitter nötig, denn seine Feinde sind mächtig." Und dann wurde der ganze Fall Bittenbinder/ Finck aufgerollt. Am nächsten Tag ratterte um 15:42 Uhr ein Telex ein. Anwaltspost von Finck. Sehr formvollendet: "August von Finck lässt höflich bitten, uns eine Kopie des Manuskripts (...) zukommen zu lassen. (…) Wir werden voraussichtlich eine Reihe von Ansprüchen geltend zu machen haben und fragen deshalb schon an, ob die Berichtigungs- und Gegendarstellungsansprüche in der Weise erfüllt werden könnten, dass etwa die gleiche Sendezeit einem Beauftragten des Herrn von Finck zur Erwiderung zur Verfügung gestellt wird."
Das liest sich mit heutigem Blick wunderbar. So höflich. Man möchte schon mal anfragen, ob man die gleiche Sendezeit zur Verfügung gestellt bekäme für eine Richtigstellung. Eine Irrsinnsanfrage. Der Bittenbinder-Film lief weit über zehn Minuten. Erwartete Finck wirklich, dass Panorama zehn Minuten lang seine Version der Geschichte unhinterfragt erzählen durfte? Nachdem dieses Gesuch vom Justitiar des NDR dankend abgelehnt wurde, griff August von Finck zu einer anderen, äußerst ungewöhnlich Maßnahme.
Gegendarstellungen in großen Tageszeitungen
Er ließ in fast allen großen Tageszeitungen eine Anzeige veröffentlichen. Seine persönliche Gegendarstellung. Über zwei komplette Zeitungsseiten: "Die Wahrheit über die Panorama-Sendung vom 18. Januar 1971". Darin bezog er Stellung gegen den Beitrag und kündigte an, dass er in sieben Punkten Klage gegen den Norddeutschen Rundfunk erheben würde. Unter der Überschrift "Tatsachen widerlegen Merseburger" ließ Finck seine drei Anwälte auffahren, die die gesamte Geschichte des Falls Bittenbinder noch einmal aus ihrer Sicht aufrollten. Die andere Seite bestand aus Auszügen des Untersuchungsausschuß-Berichts des bayerischen Landtags. Allerdings natürlich nur aus dem Bericht, den die CSU beschlossen hatte. 200.000 Mark sollte die Anzeige gekostet haben. So etwas hatte es noch nicht gegeben.
Währenddessen gingen Unterlassungs- und Richtigstellungs- und Gegendarstellungsgesuche von August Finck beim NDR ein. Bei so etwas geht es ja meist um genaues Formulieren und juristische Spitzfindigkeiten. Die ersten beiden Versuche konnten also wegen formaler und inhaltlicher Fehler noch abgeschmettert werden. Aber der dritte Versuch ging durch, sodass das Landgericht München am 10. Februar 1971 Panorama per einstweiliger Verfügung untersagte, vier in der Sendung aufgestellte Behauptungen zu wiederholen.
Anzeige gegen Merseburger und die Autoren
Und August von Finck tat noch etwas, das es noch nie gegeben hatte. Er erstattete Anzeige auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz. Aber nicht gegen den NDR, sondern gegen Peter Merseburger und die beiden Autoren des Film, Horst Hano und Ulrich Happel persönlich. Streitwert: 200.000 DM. Finck wollte also den Betrag, den er für seine Anzeigenkampagne ausgegeben hatte von den Panorama Redakteuren zurückhaben.
Ein unglaublicher Vorgang. Wenn dem stattgegeben würde, hieße das, dass jeder Journalist, der einen reichen, mächtigen Mann kritisiert, persönlich haftbar gemacht werden könnte. Das ging Peter Merseburger zu weit. In der darauffolgenden Panorama Sendung verlas er die gesamte Pressemitteilung des NDR mit der Ankündigung, dass der Norddeutsche Rundfunk Widerspruch einlegen werde und kommentierte die Anzeigenkampagne von Finck mit den Worten, dass es wohl besser gewesen wäre, Finck hätte die 200.000 Mark der Caritas gegeben, als sie in Anzeigen gegen Panorama zu verwenden.
Strauß: "Rote Reichsfernsehkammer"
Nun schalteten sich auch die Politiker ein. Allen voran Franz Josef Strauß. Er verkündete, dass er persönlich darüber wachen werde, dass Merseburger, Happel und Hano den Schadensersatz auch aus eigener Tasche zahlen würden. Er bezeichnete den NDR in der BILD-Zeitung als "rote Reichsfernsehkammer", die Zuschauer "manipulieren" und "aufhetzen" würde. Um "die Ehre Bayerns zu schützen" forderte ein Landtagsabgeordneter den bayerischen Ministerpräsident Alfons Goppel auf, gegen den "Panorama Moderator Peter Merseburger eine Beleidigungsklage anzustrengen". In der Sendung vom 18. Januar habe Merseburger "durch eine wahrheitswidrige Darstellung des Falles Finck-Bittenbinder gegen den Freistaat Bayern ansehnsschädigende Emotionen erweckt".
In der folgenden Sendung vom 22. März 1971 mußte Panorama nun doch eine Gegendarstellung von August von Finck verlesen. Zwar hatte der Justitiar des NDR Carsten Puttfarcken die ersten beiden Fassungen der Gegendarstellung noch verhindern können, eine dritte Fassung war ihm aber erst so kurz vor der Gerichtsverhandlung übergeben worden, dass er keine Gelegenheit mehr hatte, etwas dagegen einzuwenden. So hatte das Landgericht Hamburg den NDR zur Sendung dieser Gegendarstellung verurteilt. Peter Merseburger betonte allerdings vor und nach Verlesen, dass diese Gegendarstellung nichts über den Wahrheitsgehalt des Panorama Beitrags vom Januar aussagen würde.
Leider war Panorama ein kleiner, aber gerichtsentscheidender Fehler unterlaufen. Horst Hano und Ulrich Happel, die beiden Autoren hatten behauptet, Bauer Bittenbinder habe keinerlei Entschädigung bekommen, außer einer geringfügigen Aufwandsentschädigung für das Saatgut. Aber leider war der Halbsatz mit der geringen Aufwandsentschädigung dann am Schneidetisch, als man den Film etwas Kürzen musste, weggeschnitten worden. Irgendwie fand man diesen Betrag von 6.000 Mark angesichts des Gesamtvolums so verschwindend gering, dass er nicht so wichtig erschien. Aber um genau solche Kleinigkeiten geht es später in der juristischen Auseinandersetzung.
Panorama Sendung stürzte auch NDR in die Krise
Mit dem Umgang der Gegendarstellung beschäftigte sich am 27. März auch der Verwaltungsrat des NDR. Bestehend aus vier Mitgliedern der CDU und vier Mitgliedern der SPD. Die CDU kritisierte, dass der NDR nicht von vornherein die Gegendarstellung von August von Finck gesendet hätte, sondern erst vom Gericht dazu verurteilt hätte werden müssen. Deshalb sollte der Intendant gerügt werden. Eine Gegendarstellung einfach so aus freien Stücken senden? Ohne Gerichtsbeschluß? Ein unvorstellbarer Vorschlag. Zur Rüge kam es nicht, dafür aber zum Eklat. Die SPD-Mitglieder verließen die Sitzung aus Protest einfach vorzeitig, woraufhin der Verwaltungsrat beschlußunfähig wurde. Damit war auch der NDR Verwaltungsrat in einer Krise.
Der Rechtsstreit mit Freiherrn von Finck zog sich über mehrere Jahre und ging durch viele Instanzen. Zunächst waren Merseburger und die beiden Redakteure tatsächlich auf Zahlung der 200.000 DM für die Abwehrkampagne Fincks verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung dann schließlich auf. 1976 wurde der NDR zur Sendung von einer Richtigstellung verurteilt und August Freiherrn von Finck ein Schmerzensgeld von 25.000 Mark zugestanden.
Im Endeffekt hat es Panorama enorme Mühe gekostet, diesen Film zu senden und den Rechtsstreit durchzuhalten. Und obwohl es dermaßen viel Ärger um diesen Bericht gab, ist es - geschuldet den Machtverhältnissen - nicht gelungen, August von Finck nachhaltig zu schaden. David gegen Goliath, aber in diesem Fall war Goliath einfach zu stark.