Update Grundsteuererklärung: Viele sind verunsichert
Wer auch nach einem Erinnerungsschreiben nichts abgibt, muss mit Versäumniszuschlag und Schätzung seines Eigentums rechnen.
Wer auch nach einem Erinnerungsschreiben nichts abgibt, muss mit Versäumniszuschlag und Schätzung seines Eigentums rechnen.