Stufenweise Lockerung der Corona-Regeln
Die Maskenpflicht im ÖPNV fällt zum 2. Februar. In Fernverkehr, Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bleibt sie aber bestehen.
Die Maskenpflicht im ÖPNV fällt zum 2. Februar. In Fernverkehr, Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bleibt sie aber bestehen.