Oberverwaltungsgericht fällt Urteil über die AfD
Das Gericht in Münster hat entschieden – der Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall behandeln.
Das Gericht in Münster hat entschieden – der Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall behandeln.