Neues Landesjagdgesetz verabschiedet
Ab dem 1. April darf nur noch junges Rot- und Damwild unbegrenzt erlegt werden. Ansonsten wird eine lokale Ausrottung befürchtet.
Ab dem 1. April darf nur noch junges Rot- und Damwild unbegrenzt erlegt werden. Ansonsten wird eine lokale Ausrottung befürchtet.