BVerfG: Polizeigesetz von MV teils verfassungswidrig
Mehrere Vorschriften zu Überwachungsmaßnahmen sind nicht verhältnismäßig. Fünf Personen hatten Beschwerde eingelegt.
Mehrere Vorschriften zu Überwachungsmaßnahmen sind nicht verhältnismäßig. Fünf Personen hatten Beschwerde eingelegt.