Rassistische Gesänge: Jugendliche müssen nicht vor Gericht
Der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt, so die Jugendrichterin. Der Vorfall soll sich beim Schützenfest in Löningen ereignet haben.
Der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt, so die Jugendrichterin. Der Vorfall soll sich beim Schützenfest in Löningen ereignet haben.