Realer Irrsinn: Grabenlaub und Straßenlaub
In Oldenburg ist Laub nicht gleich Laub: Grabenlaub darf nicht in den Behälter für Straßenlaub. Und Grundstückslaub erst recht nicht. Auch der Fachmann vom Entsorger kommt da durcheinander (2007).
In Oldenburg ist Laub nicht gleich Laub: Grabenlaub darf nicht in den Behälter für Straßenlaub. Und Grundstückslaub erst recht nicht. Auch der Fachmann vom Entsorger kommt da durcheinander (2007).