Untertitel schaffen Barrieren ab und sollen primär hörgeschädigten und gehörlosen Menschen Zugang zu den audiovisuellen Medien ermöglichen. Sie vermitteln denselben Kenntnisstand, den auch Hörende haben.
Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD, der ARD Text, ORF, SRF und das ZDF haben sich auf eine Reihe von Grundsätzen für die Darstellung von Untertiteln im deutschsprachigen Raum verständigt. Sie sollen die Basis der redaktionellen Arbeit sein.
Die Standards im Überblick:
- Untertitel bestehen aus maximal zwei Zeilen und werden als Textblock zentriert am unteren Bildrand ausgerichtet.
- Für besondere Formate können die Untertitel abweichend dargestellt werden (z.B. Sport /Fußballspiele: Untertitel am oberen Bildschirmrand).
- Auf das sogenannte Scrolling wird verzichtet.
- Am Ende einer Untertitelung wird ein UT mit den Herstellungs-Infos gesetzt, der mindestens Hersteller oder Auftraggeber und Produktionsjahr beinhaltet.
- Wegen der besseren Lesbarkeit wird immer in doppelter Höhe (Videotext-Schriftgröße) untertitelt.
- In einer Zeile werden maximal 37 Zeichen genutzt.
- Die Standzeit richtet sich immer nach der Anzahl der Zeichen in einem Textblock.
- Die Mindeststandzeit beträgt eine Sekunde.
- Als Grundlage für die Berechnung der Standzeit gilt der Basiswert (Lesegeschwindigkeit) von 13-15 Zeichen/Sekunde.
- Bei Kinder- und Jugendsendungen kann der Basiswert auch geringer angesetzt werden.
- In Ausnahmefällen (z.B. Musik) kann die Standzeit auch länger sein.
- Der Mindestabstand zwischen zwei Untertiteln beträgt ein Frame.
- Bei Live-Sendungen kann der Mindestabstand entfallen.
- Farben dienen der Zuordnung von Sprechern und Stimmen, werden jedoch sparsam verwendet. Eingesetzt werden Weiß, Gelb, Cyan und Grün jeweils auf schwarzem Hintergrund (Box). Auf Rot und Blau wird wegen der schlechten Lesbarkeit ganz, auf Magenta nach Möglichkeit verzichtet.
- Für redaktionelle Hinweise (Bsp. Impressum) wird die Farbkombination weiß auf blau verwendet.
- Ist der Sprechende nicht im Bild oder ist die Art des Sprechens von Bedeutung, können Namen oder erklärende Angaben (z.B.: flüstert, mit tiefer Stimme) dem Text in Klammern vorangestellt werden – immer in der Farbe des Sprechers.
- Bei Verwendung von gleichen Farben wird ein Sprecherwechsel durch einen Spiegelstrich dargestellt.
- Einblendungen und Informationen wie z.B. Inserts sollen nach Möglichkeit frei stehen und nicht mit einem UT verdeckt werden.
- Untertitel werden synchron zum Bild/Ton eingeblendet.
- Schnitte werden beachtet.
- Möglichst lippensynchron untertiteln und so nah wie möglich am Originaltext bleiben.
- Es gelten die Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung (Dudenempfehlung).
- Keine überflüssigen Untertitel, etwa über selbsterklärende Bildinhalte und Grafiken oder für jedermann erkennbare Szenen.
- Untertitel sollen dem Hörgeschädigten denselben Kenntnisstand vermitteln, den auch Hörende haben, jedoch keinen Wissensvorsprung verschaffen. So darf die Farbgebung nicht schon auf den Mörder hindeuten, und der Untertitel darf z.B. nicht verraten, wer klopft, wenn man’s gar nicht sieht.
- Beschreibende Untertitel werden in weiß auf schwarz dargestellt. Jeder Geräusch-Untertitel wird von zwei Sternchen eingerahmt.
- 1. Untertitel: * Titel/Interpret etc.*
- Liedtexte werden wiedergegeben, besonders wenn sie für die Handlung wichtig sind, idealerweise in der Originalsprache.
- # zu Beginn und am Ende des Liedtextes.
- Zulässig, wenn sie eindeutig und allgemein bekannt sind.
- Ziffern von 1 bis 12 möglichst ausschreiben.
- Ausnahmen v.a. in Verbindung mit Zeit- und Maßangaben möglich.
- Es wird immer die Originalsprache (O-Ton/Voiceover/Offsprecher) untertitelt. Sprachliche Eigenheiten bleiben erhalten.
- Wenn Dialekte übersetzt werden, beschreibender UT am Anfang, dann Hochdeutsch untertitelt.
- Schimpfwörter, Kraftausdrücke, Fremdwörter etc. bleiben erhalten.