Wie können Sie wählen?

 

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Am 26. Mai sind in Mecklenburg-Vorpommern Kommunal·wahlen.

Sie wollen bei den Kommunal·wahlen wählen?

Dann müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.

Und Sie müssen seit mindestens 37 Tagen in einer Kommune wohnen.

 

Vor den Kommunal·wahlen bekommen alle Wähler einen Brief.

In diesem Brief sind Wahl·unterlagen.

In den Wahl·unterlagen steht zum Beispiel:

• Wo ist die Wahl?

• Und wann ist die Wahl?

Und mit den Wahl·unterlagen können die Wähler bei der Wahl beweisen:

            Ich darf wählen.

Die Wähler müssen zur Wahl die Wahl·unterlagen mitbringen.

Und den Personal·ausweis.

 

Im Wahl·lokal

Die Wähler wählen in einem Wahl·lokal.

Wahl·lokale sind zum Beispiel in Schulen.

In den Wahl·lokalen sind Wahl·helfer.

Die Wahl·helfer geben den Wählern einen Stimm·zettel.

Dann gehen die Wähler mit dem Stimm·zettel in die Wahl·kabine.

In der Wahl·kabine wählen die Wähler.

            Das heißt:

            Die Wähler kreuzen auf dem Stimm·zettel an:

            Diesen Politiker wähle ich.

            Oder diese Partei wähle ich.

 

Die Wähler müssen allein in die Wahl·kabine gehen.

Die Wahl ist nämlich geheim.

            Das heißt:

            Kein anderer Mensch darf sehen:

            Diese Partei wählt der Wähler.

Aber einige Menschen brauchen Hilfe beim Wählen.

Diese Menschen können zum Beispiel nicht lesen.

Deshalb dürfen diese Menschen mit einem Helfer in die Wahl·kabine gehen.

 

Den Stimm·zettel werfen die Wähler in eine Wahl·urne.

            In einer Wahl·urne werden alle Stimm·zettel gesammelt.

Nach der Wahl zählen die Wahl·helfer die Stimmen von den Wählern.

Und dann sagen die Wahl·helfer:

            So viele Stimmen haben die Parteien bekommen.

 

Die Brief·wahl

An dem Tag von den Kommunal·wahlen haben vielleicht nicht alle Wähler Zeit.

Manche Wähler sind am Wahl·tag zum Beispiel im Urlaub.

Diese Wähler können am Wahl·tag nicht zu den Wahl·lokalen gehen.

Aber diese Wähler können trotzdem wählen.

Diese Wähler können nämlich vor dem Wahl·tag eine Brief·wahl machen.

Für eine Brief·wahl müssen die Wähler einen Antrag stellen.

In diesem Antrag steht:

            Ich möchte eine Brief·wahl machen.

Dieser Antrag ist in den Wahl·unterlagen.

 

Sie haben den Antrag für die Brief·wahl gestellt?

Dann bekommen die Wähler vor dem Wahl·tag die Unterlagen für die Brief·wahl.

In den Unterlagen für die Brief·wahl ist ein Stimm·zettel.

Auf diesem Stimm·zettel kreuzen die Wähler an:

            Diese Partei wähle ich.

Dann schicken die Wähler den Stimm·zettel in einem Brief zu einem Wahl·büro.

Die Adresse von dem Wahl·büro ist in den Wahl·unterlagen.

 

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Stand: 25.04.2019, 12.00 Uhr

 

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