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Ein Tot·schlag ist eine Straf·tat.

Bei einem Tot·schlag tötet ein Täter ein Opfer.

Täter und Opfer haben nämlich zum Beispiel gestritten.

Und das Opfer hat den Täter vielleicht beschimpft.

Dann ist der Täter sehr wütend geworden.

Und dann hat der Täter das Opfer getötet.

 

Ein Tot·schlag ist kein Unfall.

Der Täter wollte das Opfer töten.

Aber der Täter hatte andere Gründe als bei einem Mord.

Zum Beispiel Angst.

Oder Wut.

 

Haftungs· ausschluss
Der Text in Leichter Sprache soll Sie informieren.
Aber der Text in Leichter Sprache ist nicht rechtsverbindlich.
Das heißt:
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Buchstaben liegen bunt verstreut. © dpa picture alliance Foto: Oliver Berg

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