Test·pflicht für Heim·besucher
In Mecklenburg-Vorpommern gilt eine neue Corona-Regel.
Diese Corona-Regel gilt für Alten·heime.
Und Pflege·heime.
Und diese Regel ist:
Will ein Mensch einen anderen Menschen in einem Heim besuchen?
Dann muss dieser Mensch vor dem Besuch einen Corona-Test machen.
Dieser Test muss zeigen:
Dieser Mensch hat das Corona-Virus nicht.
Diese Regel gilt seit Montag für alle Menschen über 6 Jahren.
Die Tests werden in den Heimen gemacht.
Und die Tests sind kostenlos.
Neue Regeln auch für Mitarbeiter
In Deutschland stecken sich wieder viele Menschen mit dem Corona-Virus an.
Deshalb haben Politiker in Mecklenburg-Vorpommern gesagt:
Wir wollen alte Menschen besser vor dem Corona-Virus schützen.
Und kranke Menschen.
Für diese Menschen ist das Corona-Virus nämlich besonders gefährlich.
Viele von diesen Menschen leben in Heimen.
Und viele von diesen Menschen sind schon geimpft.
Aber nicht alle Menschen.
Und bei einigen Menschen war die Impfung schon vor langer Zeit.
Deshalb sind diese Menschen jetzt nicht mehr so gut gegen das Corona-Virus geschützt.
Deshalb haben die Politiker entschieden:
Ab sofort gelten für die Besucher in den Heimen strengere Corona-Regeln.
Auch für die Mitarbeiter in den Heimen gelten strengere Corona-Regeln.
Diese Regeln sind:
Ist ein Mitarbeiter geimpft?
Dann muss dieser Mitarbeiter jede Woche 2 Corona-Tests machen.
Ist ein Mitarbeiter nicht geimpft?
Dann muss dieser Mitarbeiter jeden Tag einen Corona-Test machen.
Diese Nachricht ist vom 08. November 2021, 14 Uhr.
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