Stand: 09.01.2025 14:00 Uhr

So können Sie wählen

 

AUDIO: Text hören (6 Min)

Am 2. März ist in Hamburg die Bürgerschafts·wahl.

Dann können mehr als 1,3 Millionen Bürger die neue Bürgerschaft wählen.

Sie wollen wählen?

Dann Sie müssen einen deutschen Personal·ausweis haben.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Und Sie müssen seit mindestens 3 Monaten in Hamburg wohnen.

 

Wahl·benachrichtigung

Vor der Bürgerschafts·wahl bekommen alle Wähler einen Brief.

Dieser Brief ist die Wahl·benachrichtigung.

Und in diesem Brief sind die Wahl·unterlagen.

In den Wahl·unterlagen steht zum Beispiel:

• Wo kann ich wählen?

• Und wann ich wählen?

Viele Menschen wählen in Wahl·lokalen.

Viele Wahl·lokale sind zum Beispiel in Schulen.

 

Wählen im Wahl·lokal

Wollen Sie in einem Wahl·lokal wählen?

Dann müssen Sie Ihren Personal·ausweis zur Wahl mitbringen.

Und Sie müssen die Wahl·unterlagen mitbringen.

Mit den Wahl·unterlagen können die Wähler beweisen:

Ich darf wählen.

 

In den Wahl·lokalen sind Wahl·helfer.

Die Wahl·helfer geben den Wählern die Stimm·zettel.

Dann gehen die Wähler mit den Stimm·zetteln in die Wahl·kabine.

            Eine Wahl·kabine ist ein Sicht·schutz.

            So kann nämlich kein anderer Mensch sehen:

            Wie hat ein Wähler gewählt?

In der Wahl·kabine wählen die Wähler.

            Das heißt:

            Die Wähler kreuzen auf den Stimm·zetteln an:

            Diese Partei wähle ich.

            Oder diese Wähler·vereinigung wähle ich.

            Oder diesen Politiker wähle ich.

Die Wähler müssen allein in die Wahl·kabine gehen.

Die Wahl ist nämlich geheim.

            Das heißt:

            Kein anderer Mensch darf sehen:

            Diese Partei wählt der Wähler.

Aber einige Menschen brauchen Hilfe beim Wählen.

Diese Menschen können zum Beispiel nicht lesen.

Deshalb dürfen diese Menschen mit einem Helfer in die Wahl·kabine gehen.

 

Haben die Wähler die Stimm·zettel ausgefüllt?

Dann werfen sie die Stimm·zettel in eine Wahl·urne.

            Eine Wahl·urne ist ein Behälter.

            In einer Wahl·urne werden alle Stimm·zettel gesammelt.

Vor dem Ende von der Wahl darf kein Mensch in die Wahl·urne hinein·sehen.

Und kein Mensch darf etwas aus der Wahl·urne heraus·holen.

 

Nach der Wahl

Nach der Wahl holen die Wahl·helfer die Stimm·zettel aus der Wahl·urne.

Dann zählen die Wahl·helfer in allen Wahl·lokalen die Stimmen von den Wählern.

Und dann wissen die Menschen:

            So viele Stimmen haben die Parteien bekommen.

            Und die Wähler·vereinigungen.

            Und so viele Stimmen haben die Politiker bekommen.

 

Die Brief·wahl

Am Tag von der Wahl haben vielleicht nicht alle Wähler Zeit.

Manche Wähler sind am Wahl·tag zum Beispiel im Urlaub.

Oder manche Wähler sind krank.

Deshalb können diese Wähler am Wahl·tag nicht zu den Wahl·lokalen gehen.

Aber sie können trotzdem wählen.

Sie können nämlich vor dem Wahl·tag eine Brief·wahl machen.

 

Antrag auf Brief·wahl

Für eine Brief·wahl müssen die Wähler einen Antrag stellen.

Den Antrag finden Wähler in der Wahl·benachrichtigung.

In dem Antrag steht:

            Ich möchte eine Brief·wahl machen.

Diesen Antrag müssen die Wähler ausfüllen.

Und sie müssen ihn rechtzeitig vor der Wahl abschicken.

 

Sie können den Antrag für die Brief·wahl aber auch im Internet stellen.

Wollen Sie den Antrag im Internet stellen?

Dann klicken Sie hier.

Der Antrag ist von der Stadt Hamburg.

Der Antrag ist aber nicht in Leichter Sprache.

 

Hat ein Wähler die Brief·wahl beantragt?

Dann bekommt dieser Wähler vor dem Wahl·tag die Unterlagen.

In den Unterlagen für die Brief·wahl sind die Stimm·zettel.

Diese Stimm·zettel füllt der Wähler aus.

Dann schickt er die Stimm·zettel in einem Brief zu einer Wahl·dienst·stelle.

Die Adresse von der Wahl·dienst·stelle steht in der Wahl·benachrichtigung.

 

Dieses Thema im Programm:

Hamburg Journal | 09.01.2025 | 19:30 Uhr

Ein Stimm·zettel mit dem Hamburg-Wappen wird in eine Wahl·urne geworfen. © Fotolia, iStock Foto: kebox, Fabian Wentzel

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