So können Sie wählen

 

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Am 9. Juni sind in Mecklenburg-Vorpommern Kommunalwahlen.

Vor diesen Kommunal·wahlen bekommen alle Wähler einen Brief.

Dieser Brief ist die Wahl·benachrichtigung.

In der Wahl·benachrichtigung steht zum Beispiel:

An welchem Ort kann ich wählen?

Wo ist mein Wahl·lokal.

Viele Wahl·lokale sind zum Beispiel in Schulen.

Und wann ist die Wahl?

 

Wollen Sie in einem Wahl·lokal wählen?

Dann müssen Sie Ihren Ausweis zur Wahl mitbringen.

Und Sie müssen die Wahl·benachrichtigung mitbringen.

Mit der Wahl·benachrichtigung können die Wähler beweisen:

Ich darf wählen.

 

Wählen im Wahl·lokal

Viele Wähler wählen in einem Wahl·lokal.

In den Wahl·lokalen sind Wahl·helfer.

Die Wahl·helfer geben den Wählern einen Stimm·zettel.

Dann gehen die Wähler mit dem Stimm·zettel in die Wahl·kabine.

            Eine Wahl·kabine ist ein Sicht·schutz.

            So kann nämlich kein anderer Mensch sehen:

            Wie hat ein Mensch gewählt?

 

In der Wahl·kabine wählen die Wähler.

            Das heißt:

            Die Wähler kreuzen auf dem Stimm·zettel an:

            Diese Partei wähle ich.

            Oder diesen Politiker wähle ich.

            Oder diese Wähler·gruppe wähle ich.

Die Wähler müssen allein in die Wahl·kabine gehen.

Die Wahl ist nämlich geheim.

            Das heißt:

            Kein anderer Mensch darf sehen:

            Diese Partei wählt der Wähler.

 

Aber einige Menschen brauchen Hilfe beim Wählen.

Diese Menschen können zum Beispiel nicht lesen.

Deshalb dürfen diese Menschen mit einem Helfer in die Wahl·kabine gehen.

 

Dann werfen die Wähler den angekreuzten Stimm·zettel in eine Wahl·urne.

            Eine Wahl·urne ist ein Behälter.

            In einer Wahl·urne werden alle Stimm·zettel gesammelt.

            In eine Wahl·urne darf kein Mensch hinein·sehen.

            Und aus der Wahl·urne darf kein Mensch etwas heraus·holen.

 

Nach der Wahl

Nach der Wahl holen die Wahl·helfer die Stimm·zettel aus der Wahl·urne heraus.

Dann zählen die Wahl·helfer in allen Wahl·lokalen die Stimmen von den Wählern.

Und dann wissen die Menschen:

            So viele Stimmen haben die Politiker bekommen.

            Und so viele Stimmen haben die Parteien bekommen.

            Und die Wähler·gruppen.

 

Die Brief·wahl

An dem Tag von der Wahl haben vielleicht nicht alle Wähler Zeit.

Manche Wähler sind am Wahl·tag zum Beispiel im Urlaub.

Oder manche Wähler sind krank.

Diese Wähler können am Wahl·tag nicht zu den Wahl·lokalen gehen.

Aber sie können trotzdem wählen.

Sie können nämlich vor dem Wahl·tag eine Brief·wahl machen.

 

Für eine Brief·wahl müssen die Wähler einen Antrag stellen.

Den Antrag finden Wähler in der Wahl·benachrichtigung.

In dem Antrag steht:

            Ich möchte eine Brief·wahl machen.

Diesen Antrag müssen die Wähler ausfüllen.

Und rechtzeitig vor der Wahl abschicken.

 

Hat ein Wähler die Brief·wahl beantragt?

Dann bekommt dieser Wähler vor dem Wahl·tag die Unterlagen für die Brief·wahl.

In den Unterlagen für die Brief·wahl sind die Stimm·zettel.

Auf diesen Stimm·zetteln kreuzen die Wähler an:

• Diesen Politiker wähle ich.

• Und diese Partei wähle ich.

Dann schickt der Wähler die angekreuzten Stimm·zettel in einem Brief zu einer Wahl·behörde.

Die Adresse von der Wahl·behörde steht in den Unterlagen zur Brief·wahl.

 

Wahl·behörden gibt es in vielen Orten.

In den Wahl·behörden werden die Stimmen von den Wählern ausgezählt.

Die Stimmen von der Brief·wahl und von den Wahl·lokalen ergeben das Wahl·ergebnis.

 

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