Niedersachsen erweitert 2G-Regel
In Niedersachsen können bald noch mehr Betriebe entscheiden:
In unserem Betrieb gilt eine besondere Corona-Regel.
Diese Corona-Regel heißt 2G.
2G steht für:
Geimpft.
Oder genesen.
Bei der 2G-Regel dürfen nur bestimmte Menschen in bestimmte Räume.
Gilt die 2G-Regel zum Beispiel in einer Bar?
Dann dürfen nur geimpfte Menschen in diese Bar.
Diese Menschen haben schon eine Impfung gegen das Corona-Virus.
Und genesene Menschen.
Diese Menschen hatten das Corona-Virus schon.
Und diese Menschen sind jetzt wieder gesund.
Aber getestete Menschen dürfen nicht in die Bar.
Diese Menschen haben einen Corona-Test gemacht.
Dieser Test sagt:
Dieser Mensch hat das Corona-Virus nicht.
Bis jetzt dürfen nur bestimmte Betriebe die 2G-Regel nutzen.
Zum Beispiel:
• Bars.
• Oder Diskotheken.
Aber jetzt hat die Regierung von Niedersachsen gesagt:
Bald können auch viele andere Betriebe sich für die 2G-Regel entscheiden.
Zum Beispiel:
• Kinos.
• Restaurants.
• Theater.
• Und Konzert·veranstalter.
2G auch für Theater und Kinos
Der Minister·präsident von Niedersachsen ist Stephan Weil.
Ein Minister·präsident ist der Regierungs·chef von einem Bundes·land.
Stephan Weil hat am Dienstag gesagt:
Geimpfte Menschen sind gut gegen das Corona-Virus geschützt.
Und geimpfte Menschen stecken andere Menschen nicht mehr so leicht an.
Deshalb sollen geimpfte Menschen wieder mehr Freiheiten bekommen.
Und genesene Menschen.
Und deshalb dürfen bald noch mehr Betriebe die 2G-Regel nutzen.
Bei der 2G-Regel fallen viele Corona-Regeln weg.
Zum Beispiel:
• Die Abstands·regeln.
• Das Tanz·verbot.
• Und die Test·pflicht.
Diese Nachricht ist vom 14. September 2021, 14 Uhr.
Sie wollen mehr Nachrichten zum Corona-Virus lesen?