Impf·pflicht für Ärzte und Pfleger
Seit Mittwoch gilt eine Impf·pflicht bei bestimmten Berufen.
Das heißt:
Mitarbeiter in bestimmten Berufen müssen gegen das Corona-Virus geimpft sein.
Sind diese Mitarbeiter nicht geimpft?
Dann dürfen sie wahrscheinlich nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten.
Diese Impf·pflicht ist für Mitarbeiter in medizinischen Berufen.
Zum Beispiel für Ärzte.
Und für Pfleger.
Warum gibt es die Impf·pflicht?
Die Regierung hat gesagt:
Mitarbeiter in medizinischen Berufen kümmern sich oft um sehr kranke Menschen.
Und um sehr alte Menschen.
Für diese Menschen ist das Corona-Virus besonders gefährlich.
Deshalb müssen wir diese Menschen besonders schützen.
Und deshalb müssen jetzt zum Beispiel Pfleger geimpft sein.
Dann können die Pfleger nicht so leicht die alten und kranken Menschen anstecken.
Was passiert jetzt?
Die Arbeit·geber von den Mitarbeitern sind zum Beispiel Kranken·häuser.
Pflege·heime.
Oder Arzt·praxen.
Diese Arbeit·geber müssen den Behörden jetzt sagen:
Diese Mitarbeiter sind nicht geimpft.
Dafür haben die Arbeit·geber 2 Wochen Zeit.
Danach überprüfen die Behörden die ungeimpften Mitarbeiter.
Und die Behörden entscheiden:
Darf der Mitarbeiter weiter in seinem Beruf arbeiten?
Oder nicht?
Es gibt auch Ausnahmen.
Einige Mitarbeiter können sich nämlich nicht impfen lassen.
Diese Mitarbeiter vertragen die Impfung nämlich nicht.
Diese Mitarbeiter dürfen weiter arbeiten.
Die Impf·pflicht in medizinischen Berufen gilt erst einmal bis Ende 2022.
Wird die Impf·pflicht nicht verlängert?
Dann dürfen auch ungeimpfte Mitarbeiter wieder in medizinischen Berufen arbeiten.
Diese Nachricht ist vom 16. März 2022, 15 Uhr.
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