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Bei vielen Wahlen in Deutschland gilt eine besondere Regel.
Diese Regel gilt zum Beispiel bei der Bundes·tags·wahl.
Der Bundes·tag ist das Parlament von Deutschland.
Oder bei Landtags·wahlen.
Der Landtag ist das Parlament von einem Bundes·land.
In einigen Bundes·ländern hat das Parlament einen anderen Namen.
In diesen Bundes·ländern heißt das Parlament nämlich Bürgerschaft.
Zum Beispiel in Hamburg.
Und in Bremen.
Diese Regel heißt Fünf-Prozent-Regel.
Die Fünf-Prozent-Regel heißt auch Fünf-Prozent-Hürde.
Bei einer Landtags·wahl sind zum Beispiel 2 Möglichkeiten:
• Eine Partei bekommt 5 Prozent von den Stimmen?
Das heißt:
Von 100 Menschen haben 5 Menschen diese Partei gewählt.
Oder mehr Stimmen?
Dann ist diese Partei im neuen Landtag.
Das heißt:
Diese Partei kann im neuen Landtag mit·bestimmen.
• Oder eine Partei bekommt weniger als 5 Prozent von den Stimmen?
Dann ist diese Partei nicht im neuen Landtag.
Das heißt:
Diese Partei kann im neuen Landtag nicht mit·bestimmen.