Die 5-Prozent-Regel
Bei vielen Wahlen in Deutschland gilt eine besondere Regel.
Diese Regel gilt zum Beispiel bei der Bundes·tags·wahl.
Der Bundes·tag ist das Parlament von Deutschland.
Oder bei Landtags·wahlen.
Der Landtag ist das Parlament von einem Bundes·land.
In Hamburg hat das Parlament einen besonderen Namen.
In Hamburg heißt das Parlament nämlich Bürgerschaft.
Diese Regel heißt 5-Prozent-Regel.
Oder 5-Prozent-Hürde.
Diese Regel gilt auch bei der Bürgerschafts·wahl in Hamburg.
Das bedeutet die Regel
Bei der Bürgerschafts·wahl sind zum Beispiel 2 Möglichkeiten:
• Eine Partei bekommt 5 Prozent von den Stimmen?
Das heißt:
Von 100 Menschen haben 5 Menschen diese Partei gewählt.
Oder sie bekommt mehr Stimmen?
Dann ist diese Partei in der neuen Bürgerschaft.
Das heißt:
Diese Partei kann in der neuen Bürgerschaft mit·bestimmen.
• Oder eine Partei bekommt weniger als 5 Prozent von den Stimmen?
Dann ist diese Partei nicht in der neuen Bürgerschaft.
Das heißt:
Diese Partei kann in der neuen Bürgerschaft nicht mit·bestimmen.
Die 5-Prozent-Regel gilt auch für Wähler·vereinigungen.
Bei der Bürgerschaft haben die Wähler 2 Stimmzettel.
Die 5-Prozent-Regel gilt nur für den 1. Stimmzettel.
Dieser Stimm·zettel ist gelb.
Und dieser Stimm·zettel ist für die Landes·listen.
Das heißt:
Dieser Stimm·zettel ist die Wahl von den Parteien für ganz Hamburg.
Die 5-Prozent-Regel gilt nicht für den 2. Stimm·zettel.
Dieser Stimm·zettel ist rot.
Und dieser Stimm·zettel ist für die Kandidaten in Ihrem Wahl·kreis.
Hamburg hat 17 Wahl·kreise.
Ihr Wohn·ort entscheidet über Ihren Wahl·kreis.
Gewinnt ein Kandidat einen Wahl·kreis?
Das heißt:
Der Kandidat bekommt in diesem Wahl·kreis die meisten Stimmen.
Dann ist er auf jeden Fall für die neue Bürgerschaft gewählt.
Die Partei von dem Kandidaten bekommt weniger als 5 Prozent aller Stimmen?
Dann ist der Kandidat trotzdem für die neue Bürgerschaft gewählt.