Corona-Regeln bei der Bundestags·wahl
Am Sonntag ist die Bundestags·wahl.
An diesem Tag können die Menschen in einem Wahl·lokal wählen.
Manchmal sind viele Menschen in den Wahl·lokalen.
Deshalb gelten in den Wahl·lokalen 2 Corona-Regeln:
• Die Menschen müssen Abstand zu anderen Menschen halten.
• Und die Menschen müssen eine Maske tragen.
Keine 3G-Regel
An einigen Orten gelten andere Corona-Regeln.
Zum Beispiel gilt für bestimmte Veranstaltungen die 3G-Regel.
Die 3G-Regel heißt:
Die Menschen müssen gegen das Corona-Virus geimpft sein.
Oder die Menschen müssen genesen sein.
Das heißt:
Diese Menschen hatten das Corona-Virus.
Aber jetzt sind diese Menschen wieder gesund.
Oder die Menschen müssen negativ getestet sein.
Das heißt:
Diese Menschen haben einen Corona-Test gemacht.
Und dieser Test hat gezeigt:
Dieser Mensch hat das Corona nicht.
Die 3G-Regel gilt in den Wahl·lokalen nicht.
Sind die Menschen nicht geimpft?
Und nicht genesen?
Und nicht getestet?
Dann dürfen diese Menschen trotzdem in ein Wahl·lokal gehen.
Der Wahl·leiter von der Bundestags·wahl ist Georg Thiel.
Ein Wahl·leiter ist der Chef von einer Wahl.
Und ein Wahl·leiter organisiert eine Wahl.
Georg Thiel hat gesagt:
Wählen ist ein wichtiges Recht von den Menschen.
Deshalb sollen möglichst viele Menschen bei der Bundestags·wahl wählen dürfen.
Und deshalb gibt es in den Wahl·lokalen keine 3G-Regel.
Diese Nachricht ist vom 23. September 2021, 14 Uhr.