Bestimmte Ausflüge sind verboten
Am Montag ist Pfingst·montag.
Pfingst·montag ist ein Feier·tag.
An einem Feier·tag müssen die meisten Menschen nicht arbeiten.
Am Pfingst·montag wollen viele Menschen einen Ausflug machen.
Aber wegen dem Corona-Virus sind bestimmte Ausflüge verboten.
Alle Bundes·länder in Nord·deutschland haben gesagt:
Die Menschen dürfen wieder Urlaub bei uns machen.
Aber einige Bundes·länder haben gesagt:
Die Menschen dürfen Urlaub bei uns machen.
Aber an einigen Orten müssen die Urlauber übernachten.
In diese Orte dürfen nämlich keine Tages·gäste kommen.
Ein Tages·gast ist ein Urlauber.
Aber ein Tages·gast schläft nicht am Urlaubs·ort.
Ein Tages·gast fährt zum Beispiel morgens zum Urlaubs·ort.
Und abends wieder nach Hause.
Wo sind Tages·gäste verboten?
Nach Mecklenburg-Vorpommern dürfen gar keine Tages·gäste kommen.
Niedersachsen hat gesagt:
Tages·gäste dürfen zu uns kommen.
Nur auf den Ost·friesischen Inseln sind Tages·gäste verboten.
Die Ost·friesischen Inseln sind in der Nordsee.
Zu den Ost·friesischen Inseln gehören zum Beispiel:
• Borkum.
• Juist.
• Und Norderney.
In Schleswig-Holstein sind Tages·gäste an diesen Orten verboten:
• St. Peter-Ording.
• Büsum.
• Und die Nord·friesischen Inseln.
Die Nord·friesischen Inseln sind in der Nordsee.
Zu den Nord·friesischen Inseln gehören zum Beispiel:
• Sylt.
• Amrum.
• Und Föhr.
Nach Hamburg dürfen Tages·gäste kommen.
Und nach Bremen auch.
Diese Nachricht ist vom 29. Mai 2020, 16.30 Uhr.
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