Ausgangs•sperren bleiben erlaubt
Die nächtlichen Ausgangs·sperren in Deutschland bleiben zunächst erlaubt.
Die nächtliche Ausgangs·sperre ist eine Regel.
Diese Regel sagt:
Will eine Menschen nachts nach draußen gehen?
Dann braucht dieser Mensch einen bestimmten Grund.
Dieser Mensch muss zum Beispiel zur Arbeit.
Das hat das Bundes·verfassungs·gericht entschieden.
Das Bundes·verfassungs·gericht ist das wichtigste Gericht in Deutschland.
Das Bundes·verfassungs·gericht ist in Karlsruhe.
Karlsruhe ist eine Stadt in Baden-Württemberg.
Viele Menschen haben gesagt:
Die Ausgangs·sperren sind gegen das Gesetz.
Die Ausgangs·sperren schränken nämlich die Freiheit der Menschen zu sehr ein.
Deshalb muss das Bundes·verfassungs·gericht die Ausgangs·sperren verbieten.
Diese Menschen haben Eil·anträge beim Bundes·verfassungs·gericht gestellt.
Bei einem Eil·antrag entscheidet ein Gericht möglichst schnell:
Ist etwas gegen das Gesetz?
Diese Entscheidung ist nicht endgültig.
Die endgültige Entscheidung trifft das Gericht später in einem Prozess.
Diese Eil·anträge hat das Bundes·verfassungs·gericht abgelehnt.
Das heißt:
Das Bundes·verfassungs·gericht macht keine schnelle Entscheidung.
Das Bundes·verfassungs·gericht will über die Ausgangs·sperren in einem Prozess entscheiden.
Deshalb bleiben die nächtlichen Ausgangs·sperren zunächst erlaubt.
Das Bundes·verfassungs·gericht hat gesagt:
Die Freiheit der Menschen ist sehr wichtig.
Und die Ausgangs·sperren schränken die Freiheit der Menschen ein.
Aber die Ausgangs·sperren sind wichtig im Kampf gegen die Corona-Krise.
Deshalb verbieten wir die Ausgangs·sperren noch nicht.
Über die Ausgangs·sperren entscheiden wir später.
Noch ist nicht klar:
Wann entscheidet das Bundes·verfassungs·gericht endgültig über die Ausgangs·sperren?
Diese Nachricht ist vom 6. Mai 2021, 15 Uhr.
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