Rundfunkrat genehmigt das Telemedienänderungskonzept zu NDR Online
Der NDR Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 3. Juni 2022 das Telemedienänderungskonzept zu „NDR Online“ genehmigt, das der Intendant im August 2021 zur Prüfung vorgelegt hatte. Bei der Durchführung des Drei-Stufen-Test-Verfahrens hatte sich das Gremium damit befasst, ob das ausgearbeitete Telemedienänderungskonzept den Anforderungen des Medienstaatsvertrags entspricht und die darin beschriebenen wesentlichen Änderungen von dem gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst sind. Die geprüften wesentlichen Änderungen basieren auf gesetzlichen Neuregelungen zu den Verweildauern von Inhalten, zu deren Abrufbarkeit vor der linearen Ausstrahlung („Online First“) bzw. zu eigenständigen audiovisuellen Inhalten („Online Only“) sowie der Einbindung von Drittplattformen. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens hat Prof. Dr. Hardy Gundlach von der HAW Hamburg in einem medienökonomischen Gutachten die marktlichen Auswirkungen untersucht.
Das Genehmigungsverfahren war am 24. September 2021 durch den Rundfunkrat eröffnet worden.
Drei-Stufen-Test-Verfahren für NDR Online
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