Aufgaben des Rundfunkrates
Der NDR Rundfunkrat vertritt die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger im Sendegebiet des NDR. So ist er auch zusammengesetzt: Über die 58 Mitglieder im Rundfunkrat wird die Bandbreite des gesellschaftlichen Lebens in Norddeutschland gespiegelt: Kultur, Wirtschaft, Politik, Sport, Kirchen, Migranten und viele Organisationen mehr entsenden ihre Mitglieder ehrenamtlich in den NDR Rundfunkrat. Die Anzahl der Mitglieder des NDR Rundfunkrates setzen sich zusammen aus den vier NDR Landesrundfunkräten in den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Dieses vielfältige Gremium überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen und berät den Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten.
Aufgaben des NDR Rundfunkrates
In erster Linie ist der NDR Rundfunkrat dafür zuständig, die Interessen aller HörerInnen und ZuschauerInnen zu vertreten. Er achtet darauf, dass der NDR seine Aufgabe nach dem NDR Staatsvertrag erfüllt. HörerInnen, ZuschauerInnen sowie Nutzer der NDR-Onlineangebote können beim Rundfunkrat eine Programmbeschwerde einreichen. Der Rundfunkrat berät darüber und kann unter Umständen feststellen, dass einzelne Sendungen oder Beiträge gegen den Staatsvertrag verstoßen haben. In so einem Fall kann der Rundfunkrat den Intendanten anweisen, so einen Verstoß nicht fortzusetzen. Der Rundfunkrat kann nicht vor der Ausstrahlung einer Sendung tätig werden.
Weitere wichtige Aufgaben sind unter anderem:
- die Wahl und Abberufung des Intendanten und seines Stellvertreters
- die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates
- die Genehmigung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses
- die Entscheidung über Verträge für Programmvorhaben, die die Summe von 2,5 Millionen Euro übersteigen
Struktur des NDR Rundfunkrates
Der Rundfunkrat ist das oberste Organ des NDR. In dem Gremium sind in repräsentativer Weise bedeutsame gesellschaftliche, weltanschauliche und politische Organisationen und Gruppen aus den vier NDR Staatsvertragsländern vertreten. So senden z.B. die in den Landesparlamenten der Länder mit Fraktionen vertretenen Parteien, die Kirchen, die Jüdische Gemeinde in Hamburg, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern, der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein oder Umweltverbände Mitglieder in den NDR Rundfunkrat.