Aufgaben des Rundfunkrates

Der NDR Rundfunkrat vertritt die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger im Sendegebiet des NDR. So ist er auch zusammengesetzt: Über die 58 Mitglieder im Rundfunkrat wird die Bandbreite des gesellschaftlichen Lebens in Norddeutschland gespiegelt: Kultur, Wirtschaft, Politik, Sport, Kirchen, Migranten und viele Organisationen mehr entsenden ihre Mitglieder ehrenamtlich in den NDR Rundfunkrat. Die Anzahl der Mitglieder des NDR Rundfunkrates setzen sich zusammen aus den vier NDR Landesrundfunkräten in den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Dieses vielfältige Gremium überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen und berät den Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten.

Aufgaben des NDR Rundfunkrates

In erster Linie ist der NDR Rundfunkrat dafür zuständig, die Interessen aller HörerInnen und ZuschauerInnen zu vertreten. Er achtet darauf, dass der NDR seine Aufgabe nach dem NDR Staatsvertrag erfüllt. HörerInnen, ZuschauerInnen sowie Nutzer der NDR-Onlineangebote können beim Rundfunkrat eine Programmbeschwerde einreichen. Der Rundfunkrat berät darüber und kann unter Umständen feststellen, dass einzelne Sendungen oder Beiträge gegen den Staatsvertrag verstoßen haben. In so einem Fall kann der Rundfunkrat den Intendanten anweisen, so einen Verstoß nicht fortzusetzen. Der Rundfunkrat kann nicht vor der Ausstrahlung einer Sendung tätig werden.

VIDEO: Die Arbeit des NDR Rundfunkrates im Film (3 Min)

Weitere wichtige Aufgaben sind unter anderem:

  • die Wahl und Abberufung des Intendanten und seines Stellvertreters
  • die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates
  • die Genehmigung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses
  • die Entscheidung über Verträge für Programmvorhaben, die die Summe von 2,5 Millionen Euro übersteigen

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Aus mehreren unterschiedlich geformten Holzstücken ist ein etwa Würfel zusammengesetzt worden. Eine Hand setzt das letzte Stück ein. © Jakub Krechowicz | Getty Images/iStockphoto

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Struktur des NDR Rundfunkrates

Der Rundfunkrat ist das oberste Organ des NDR. In dem Gremium sind in repräsentativer Weise bedeutsame gesellschaftliche, weltanschauliche und politische Organisationen und Gruppen aus den vier NDR Staatsvertragsländern vertreten. So senden z.B. die in den Landesparlamenten der Länder mit Fraktionen vertretenen Parteien, die Kirchen, die Jüdische Gemeinde in Hamburg, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern, der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein oder Umweltverbände Mitglieder in den NDR Rundfunkrat.

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NDR Rundfunkrat bei einer Sitzung im Konferenzraum beim NDR in Hamburg-Lokstedt © NDR Foto: Marcus Krüger

Mitglieder des Rundfunkrates

Nachstehend sind der Vorstand und die 58 Mitglieder des Rundfunkrates aufgeführt. Sie sind in Personalunion auch Mitglieder des jeweiligen Landesrundfunkrates. mehr

Das Logo von #NDRfragt auf blauem Hintergrund. © NDR

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