Der NDR und das zweite ARD-Programm
Unvorstellbar erscheint heute jene Zeit, in der es nur ein einziges Fernsehprogramm gab. Tatsächlich gab es jedoch erst 1961 die Möglichkeit, ein zweites Programm zu sehen. Hintergrund für diese Entwicklung war ein Kompetenz-Streit zwischen Bund und Ländern über die Rundfunkhoheit.
Das "Zweite", das von Juni 1961 bis März 1963 ausgestrahlt wurde, bot den Fernsehmachern eine besondere Gelegenheit, ihre journalistische Arbeit zu profilieren - vor allem beim NDR, wo man gleich mehrere neue Formen der Politik- und Kulturberichterstattung erfolgreich erprobte. Dieses "Zweite" der ARD stellte seinen Programmbetrieb verabredungsgemäß ein, als am 1. April 1963 das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) an den Start ging.
Eine bewegte Vorgeschichte
Zwischen 1958 und 1961 wurde in der Bundesrepublik Deutschland medienpolitisch besonders vehement gestritten. Das Fernsehen hatte Ende der 50er-Jahre große Bedeutung gewonnen, seit Mitte des Jahrzehnts waren die Anmeldungen von Fernsehempfangsgeräten rasant gestiegen.
Das neue Medium wurde ein zunehmend wichtiger ökonomischer Faktor. Privatwirtschaftliche Unternehmer, vor allem Zeitungsverleger, wollten in das lukrativ werdende Geschäft einsteigen. Politiker achteten einerseits vermehrt auf ihre Bildschirmpräsenz und erkannten andererseits, dass sie sich den politischen Einfluss auf das Fernsehen sichern mussten.
Vor diesem Hintergrund wagten Verbände der Industrie, der Werbetreibenden und der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger 1958 einen kühnen Vorstoß. Mit Rückendeckung durch die CDU-geführte Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer gründeten sie die Freies Fernsehen GmbH. Diese GmbH beantragte, ein privatwirtschaftlich ausgerichtetes, von der Bundesregierung kontrolliertes nationales Fernsehangebot einzuführen.
Der Streit um das "Adenauer-Fernsehen"
Die Gremien der Landesrundfunkanstalten reagierten alarmiert. Mit Hochdruck wurde die Arbeit an den bestehenden Versuchssendern vorangetrieben, damit die ARD ein zweites Fernsehprogramm anbieten konnte.
Unterstützung kam aus der Politik. Vor allem die Ministerpräsidenten der Bundesländer fühlten sich von der Bundesregierung übergangen und versuchten, den bundespolitischen Plänen etwas entgegenzuhalten. Als Initiative der einzelnen Bundesländer beförderten sie die Gründung einer nationalen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt. Aus diesen Überlegungen entstand später das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF).
Überdies klagten die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Hessen - stellvertretend für die Bundesländer - vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Aushebelung des föderativen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems, die das Ansinnen der Freies Fernsehen GmbH darstelle. Das geplante nationale Fernsehprogramm, regierungsnah und teilweise kommerziell finanziert, widerspreche, so die Argumentation, dem Grundgesetz.
Das erste Rundfunk-Urteil
Die Ereignisse überschlugen sich, als das Bundesverfassungsgericht am 28. Februar 1961 sein Urteil bekannt gab. Das oberste Gericht stellte klar, dass die Bundesregierung kein Recht zur Gründung eines Fernsehprogrammbetriebs habe und die Organisation des Rundfunks Sache der Bundesländer sei. Außerdem dürfe "dieses moderne Instrument der Meinungsbildung" - so der Zweite Senat in Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung - "weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert" werden.
Das bedeutete ein klares Aus für die Freies Fernsehen GmbH bzw. die inzwischen gegründete Deutschland-Fernsehen GmbH, also insgesamt für das sogenannte Adenauer-Fernsehen.
Ergänzung, nicht Konkurrenz
Praktisch bot diese Entscheidung der ARD die Chance, bis zum Start einer neuen, von den Ländern gemeinsam zu etablierenden nationalen Fernsehanstalt, ein zusätzliches Programm anzubieten. Bereits am 22. März 1961 legten die Intendanten der Rundfunkanstalten auf einer Konferenz fest, "ein gemeinsames, zunächst zweistündiges Fernsehprogramm zu produzieren, das als Kontrastprogramm zum jetzigen Gemeinschaftsprogramm geplant und über die Sender der Bundespost und von ihr lizenzierte Sender ausgestrahlt werden soll" - die Geburtsstunde des zweiten Programms der ARD.
Die Sendungen des neuen Programms waren also bewusst als Alternative zum ersten Programm gedacht, wobei keine Konkurrenz, sondern eher eine Ergänzung des bisherigen Angebots geschaffen werden sollte. Das zweite Programm sollte, so der Vorsatz, neue Sendungen und Programmschwerpunkte zeigen, die im ersten Programm kaum oder gar nicht enthalten waren.
- Teil 1: Eine bewegte Vorgeschichte
- Teil 2: Der Programmalltag