Warum Inhalte nicht mehr online sind
Wenn Sie beim Besuch des NDR Onlineangebots die Meldung "Seite nicht gefunden" sehen, hat dies oft den Grund, dass der NDR die meisten online angebotenen Inhalte aus Radio und Fernsehen nur für eine begrenzte Zeit ins Netz stellen darf.
Zwei Faktoren bestimmen die Verweildauer.
Onlinerechte für den einzelnen Beitrag
Je nach spezifischer Rechtelage kann es vorkommen, dass ein Audio oder Video länger, kürzer oder gar nicht ins Netz gestellt werden darf. Konkret geht es um Musik- oder Bildrechte für die Onlineverwertung, die für jeden Inhalt erworben sein müssen. Insbesondere bei Sportübertragungen, aber auch bei einigen Filmen und Serien, ist nicht nur der Zeitraum sondern auch der geografische Raum der Onlinenutzung vertraglich festgelegt. Solche Angebote unterliegen dann einem Geoblocking und sind nur in Deutschland abrufbar.
Allgemeine gesetzliche Vorgaben
Zudem sind die Verfügbarkeit und die Verweildauer aller öffentlich-rechtlichen Online-Angebote gesetzlich vorgegeben. Aufgrund des Medienstaatsvertrags bzw. vormals aufgrund des Rundfunkstaatsvertrags erstellen die Landesrundfunkanstalten Telemedienkonzepte, die die Verweildauern im Einzelnen regeln. Je nach Genre und Inhalt gelten unterschiedliche Verweildauern. In einem speziellen Bewertungsverfahren, dem sogenannten Drei-Stufen-Test, wird festgelegt, wie lange Audios und Videos online verfügbar sind: Tage, Monate oder Jahre. Außereuropäische fiktionale Produktionen dürfen generell nur eingeschränkt online verbreitet werden.
Nach Ablauf der Verweildauer müssen die Inhalte in der Regel bis zu einer Wiederholung im Programm aus dem Online-Angebot entfernt werden.
Übrigens: Die ARD Mediathek und die ARD Audiothek bieten Ihnen Informationen zu weiteren Fragen nach Sendungen und ihrer Verfügbarkeit im Netz, Antworten auf technische Fragen und Fragen zur Barrierefreiheit, zum Jugendschutz und weiteren Themenbereichen.