Sexuelle Belästigung: Justizmitarbeiter muss Geldstrafe zahlen
Eine flüchtige Berührung am Oberschenkel, ein kurzes Streicheln über den Rücken. Das Amtsgericht hat am Montag einen Mitarbeiter der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen sexueller Belästigung von Kolleginnen verurteilt. Der 57-Jährige muss eine Geldstrafe in Höhe von 8.400 Euro zahlen.
"Die Zeiten haben sich geändert, ihre Einstellung aber nicht", sagte die Richterin am Montag zu dem Mann. Der zeigte sich bis zum Schluss uneinsichtig. Drei Kolleginnen warfen dem 57-Jährigen vor, ihnen immer wieder zu nahe gekommen zu sein. Demnach sprach er sie im Büro mit "Süße" an. Scheinbar väterlich strich er ihnen über den Rücken, auf Höhe des BH. Scherzhaft sagte er, eine Frau könne sich ja auf seinen Schoß setzen, einer anderen fasste er scheinbar unabsichtlich an den Po.
Die Belästigten waren beim Verurteilten in der Ausbildung
Der Verurteilte selbst behauptet, das alles sei nicht sexuell gemeint gewesen. Die Frauen hätten ja sagen können, wenn sie das nicht wollten. Genau das konnten sie allerdings nicht so ohne Weiteres, denn: Der Angeklagte war ihr Ausbilder auf der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft. Die Frauen hätten Angst um ihre berufliche Zukunft gehabt, so die Richterin.
Auch "niedrigschwellige Berührungen" unter Strafe
Der 57-Jährige wurde nach einem Gesetz verurteilt, das es erst seit wenigen Jahren gibt. Mit diesem, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, sollen gerade auch solch "niedrigschwellige Berührungen" bestraft werden, wenn eine sexuelle Absicht dahintersteckt.