Windenergie: Regionalplan für den Norden von SH ist vom Tisch
Der Regionalplan Windenergie für die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg ist rechtskräftig aufgehoben worden. Das teilten das Umwelt- und das Innenministerium Schleswig-Holstein am Dienstag mit. Nun müssen neue Pläne her.
Die Windkraft-Planung für den Norden Schleswig-Holsteins muss neu aufgerollt werden. Die Aufhebung des Windregionalplans ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hatte die regionale Planung für den Ausbau der Windenergie im März vergangenen Jahres für unwirksam erklärt. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen hatte die Landesregierung Beschwerde eingelegt - und die wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Damit ist der Regionalplan Windenergie für den Planungsraum I (Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg) rechtskräftig aufgehoben.
Innenminister Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bedauert die Entscheidung - schließt mit den Plänen aber nicht endgültig ab: "Wir werden die Neuaufstellung der Regionalpläne mit Hochdruck vorantreiben."
Schutzbelange sollen nochmal sorgfältig geprüft werden
"Das Gericht hat entschieden. Nun gilt es, den Blick nach vorne zu richten", sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) zu der Entscheidung. Durch das OVG-Urteil rechnet er mit einem erhöhten Antragsaufkommen beim Landesamt für Umwelt (LfU) in Flintbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde). Das ist für die Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land zuständig. Damit Anträge weiter so schnell wie möglich bearbeitet werden können, appellierte Goldschmidt, "nur sehr reife Windenergie-Neuanträge einzureichen".
Kreisverordnungen bereits zuvor unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht hatte in seiner Urteilsbegründung erklärt, die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie leide an einem Abwägungsmangel. Der Regionalplan führt die Landschaftsschutzgebiete Wiedingharder- und Gotteskoog sowie Ostenfeld-Schwabstedter Geest mit vorgelagerter Marsch (Nordfriesland) als Tabugebiete für Windkraft auf. Deren Ausweisung als Bereiche ohne Windräder beruhte laut Gericht jedoch auf Kreisverordnungen, die das OVG bereits im Mai 2020 mit Urteilen für unwirksam erklärt hatte.
Goldschmidt fordert Reparatur-Regelung für Regionalpläne
Bei allem Verständnis merkt Umweltminister Goldschmidt aber auch Kritik an: Der Bund müsse endlich ein Recht auf Reparatur von Regionalplänen sicherstellen. "In Zeiten, in denen zur Erreichung unserer Klimaziele jeder Monat zählt, können wir uns jahrelange Hängepartien nicht mehr leisten", so Goldschmidt. Ein neuer Windregionalplan soll noch in diesem Jahr vorgestellt werden.