Vier Jahre und neun Monate Haft nach Schüsse auf neuen Partner der Ex-Frau
Ein 45-jähriger Mann wurde am Montag vor dem Landgericht in Kiel zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er schoss 2021 mehrfach auf den neuen Freund seiner damaligen Ehefrau.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann am 29. August 2021 bewaffnet zur Wohnung seiner damaligen Frau in Kiel-Gaarden fuhr, dort dem neuen Freund nachts im Hausflur auflauerte und mehrfach auf ihn schoss. Der 23-Jährige erlitt einen Handdurchschuss, Schüsse ins Bein und in die Hüfte. Die Beinarterie wurde dabei nur knapp verfehlt. Der Mann leidet noch heute an den Folgen. Die Richter sprachen den Angeklagten am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit Freiheitsberaubung schuldig.
Zu einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags kam es nicht. Zwar habe der 45-Jährige fünf Mal auf den 23-Jährigen geschossen, doch sei er dann geflüchtet, obwohl er nach Auffassung des Kammer genügend Munition bei sich hatte, um weiter schießen zu können. Somit gingen die Richter zugunsten des Angeklagten von einem strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Totschlag aus.
Weitere Anklage wegen Freiheitsberaubung
In einer weiteren Anklage ging es um Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Körperverletzung. Der Angeklagte soll im Juni 2021 den Sohn seiner Frau in Kiel auf der Straße gepackt und von ihr weggerissen haben. Dann sei er mit dem Minderjährigen in seinem Auto davon gefahren. Der Mutter habe er gedroht, das Kind zu töten, sollte sie die Polizei informieren. Bevor der 45-Jährige den Jungen später freiließ, soll er ihn ins Gesicht geschlagen und in den Schwitzkasten genommen haben. Diese Anklage beachtete das Gericht, deswegen lautete das Urteil auch auf Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit Freiheitsberaubung.
Staatsanwaltschaft prüft Revision
Die Kammer blieb mit dem Schuldspruch weit unter der Forderung des Staatsanwalts, der wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Sie folgte weitgehend der Verteidigung, die wegen gefährlicher Körperverletzung dreieinhalb Jahre Haft beantragte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anklagebehörde will Revision prüfen, sagte der Staatsanwalt.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrages ist uns ein Fehler unterlaufen. Wir hatten geschrieben, dass die Schüsse in Kiel-Gaarden im August 2022 gefallen waren. Richtig ist, dass die Tat bereits 2021 verübt wurde. Die Redaktion bittet für diesen Fehler um Entschuldigung.