Urteil gegen Ex-Staatsanwalt aus Lübeck aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen ehemaligen Staatsanwalt aus Lübeck aufgehoben. Der Mann war im Februar 2024 vom Landgericht Lübeck wegen Vergewaltigung seines Sohnes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nun muss der Fall neu verhandelt werden. Der BGH stellte Fehler bei der Bewertung der Beweise fest - insbesondere eine Zeugenaussage, die für die Einschätzung der Schuldfähigkeit des Angeklagten eine zentrale Rolle spielt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision eingelegt.
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