Travemünde: Diese neuen Regeln müssen Sie am Strand beachten
Zum Start der Badesaison 2025 gelten in Travemünde neue Strandregeln. Die Lübecker Bürgerschaft hat die überarbeitete Strandsatzung beschlossen, die ab dem 1. April in Kraft tritt.
Die neue Strandsatzung soll laut Hansestadt Lübeck für mehr Ordnung und Sicherheit am Travemünder Strand sorgen. Die Regelungen betreffen vor allem das Verhalten der Besucherinnen und Besucher, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern
Das ist ab sofort im gesamten Strandgebiet von Travemünde untersagt:
- Feuer und Feuerwerk: Das Abbrennen von Lagerfeuern oder Feuerwerk ist nicht mehr erlaubt.
- Grillen und Kochen: Offenes Feuer zum Zubereiten von Speisen ist untersagt.
- Zelte aufstellen: Große Zelte sind verboten, Strandmuscheln bleiben erlaubt.
- Hunde außerhalb der Hundestrände: Vierbeiner dürfen nur auf gekennzeichneten Abschnitten an den Strand.
- Reiten in der Badesaison: Vom 1. April bis 31. Oktober ist das Reiten am Strand nicht gestattet.
- Füttern von Wild: Besonders Möwen und Enten dürfen nicht gefüttert werden, um Belästigungen zu vermeiden.
Hohe Bußgelder und neue Infrastrukturmaßnahmen
Die Einhaltung der neuen Vorschriften wird vom Kurbetrieb Travemünde und dem Kommunalen Ordnungsdienst überwacht. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Neben den strengeren Regeln gibt es auch Verbesserungen: So wird eine feste Sanitäranlage auf der Liegewiese am Grünstrand errichtet, und der Hundebadesteg soll ab dem 1. April wieder nutzbar sein.
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