Tod auf der A7: Angeklagter kommt lebenslang in Haft
Nach einem komplizierten Prozess hat das Landgericht Flensburg einen 36-jährigen Syrer zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll seine Frau aus verletztem Ehrgefühl in den Tod getrieben haben.
Der Mann muss wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge hinter Gitter. So hat es das Landgericht in Flensburg am Dienstag entschieden. Er soll im November 2021 während einer Autofahrt auf der A7 bei Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) auf seine Frau eingestochen haben.
Auf die Fahrbahn gedrängt
Nach den Messerstichen ihres Ehemannes flüchtete die 32-Jährige Frau zunächst auf den Rücksitz und anschließend aus dem Wagen, der zu diesem Zeitpunkt auf dem Standstreifen der Autobahn hielt. Im Anschluss drängte der Angeklagte seine Frau auf die Fahrbahn, wo sie von einem Lkw erfasst wurde und starb.
Der Mann wollte mit seiner Tat laut Staatsanwaltschaft seine Ehre wiederherstellen, weil die Frau vorhatte sich von ihm zu trennen. Außerdem war dem Beschuldigten das Sorgerecht für zwei gemeinsame Kinder entzogen worden. Bereits im Vorfeld der Tat soll es zu Gewaltausbrüchen des Mannes gekommen sein.
Prozess dauerte fast zwei Jahre
Das Gerichtsverfahren war laut Landgericht sehr kompliziert. "Der Prozess hat sich fast zwei Jahre hingezogen, weil das Verfahren sehr aufwendig gewesen ist. Es haben Zeugen aus Dänemark und Syrien vernommen werden müssen und es mussten fünf Gutachten von Sachverständigen eingeholt werden", erklärte Gerichtssprecher Stefan Wolf.
Verteidigung plädierte auf gefährliche Körperverletzung
Die Verteidigung hatte zunächst auf gefährliche Körperverletzung mit verminderter Schuldfähigkeit plädiert, weil der Mann während der Tat unter Drogeneinfluss gestanden habe - und weil nicht belegbar sei, dass die Stichverletzungen auch dann zum Tod geführt hätten, wenn der Lkw die Frau nicht erfasst hätte. Die Verteidigung verwies außerdem auf eine mutmaßliche posttraumatische Belastungsstörung wegen möglicher Misshandlungen in einem syrischen Gefängnis. Das Gericht ist der Argumentation nicht gefolgt. Es geht davon aus, dass die Tat vorab geplant war.
Kein Vorsatz für gesamte Tat nachweisbar
Das Flensburger Landgericht hat den Mann heute lediglich wegen versuchten Mordes verurteilt, weil dem 36-Jährigen nicht für den gesamten Tatablauf ein Vorsatz nachgewiesen werden konnte. "Die Kammer hat dazu ausgeführt, dass der Angeklagte vor der Tat sicherlich nicht damit gerechnet habe, dass die Geschädigte aufgrund der Messerstiche flieht und von einem Lkw erfasst wird und so Tode kommt", erklärte Wolf. Das Gericht ging aber trotzdem von einer geplanten Tötungsabsicht aus - allerdings durch Messerstiche. Deswegen lautet das Urteil auch lebenslange Haft, also mindestens 15 Jahre Gefängnis. Gegen das Urteil kann der Angeklagte noch Rechtsmittel einlegen.