Timmendorfer Strand: Drei Jahre Haft für Überfall auf Juwelier
Ein 47-Jähriger hatte im Jahr 2017 ein Juweliergeschäft in Timmendorfer Strand ausgeraubt. Gemeinsam mit einem Komplizen erbeutete er Uhren im Wert von 170.000 Euro. Nun muss er für drei Jahre ins Gefängnis.
Das Landgericht Lübeck hat am Montag einen 47-Jährigen verurteilt, der ein Juweliergeschäft in Timmendorfer Strand (Kreis Ostholstein) überfallen hatte. Der Mann muss wegen schweren Raubes für drei Jahre ins Gefängnis. Das Urteil fiel nach nur zwei Verhandlungstagen.
Angeklagter gesteht zu Prozessbeginn
Der Angeklagte hatte seine Tat bereits zu Beginn des Prozesses gestanden. Demnach hatte er gemeinsam mit einem Mittäter im Juli 2017 das Juweliergeschäft im Zentrum des Ortes überfallen. Dabei raubten die beiden Männer hochwertige Armbanduhren im Wert von rund 174.000 Euro aus einer Vitrine. Der heute 47-Jährige gab zu, die Vitrine mit einem Hammer zertrümmert zu haben. Sein Komplize bedrohte währenddessen das Verkaufspersonal mit einer Schreckschusswaffe.
"Ich hatte damals hohe Schulden, die ich mit der Beute zurückzahlen wollte", sagte der Angeklagte in seinem Geständnis. Die Beute verkauften die Männer an einen Mittelsmann in Hamburg. Der Verkaufserlös der geraubten Uhren wird vom Gericht nun eingezogen.
Täter erst anderthalb Jahre nach der Tat in der Schweiz gefasst
Die Täter waren erst eineinhalb Jahre nach der Tat in der Schweiz festgenommen worden. Der 47-Jährige war unter anderem wegen Aufnahmen einer Überwachungskamera des Juweliergeschäftes in Verdacht geraten. Darauf sei mit hoher Wahrscheinlichkeit der Angeklagte zu sehen, sagte ein Beamter des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein, der die Bilder ausgewertet hatte.
Das Video wurde auch in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY… ungelöst" gezeigt. Der Mittäter wurde nach Angaben des Landgerichts Lübeck inzwischen in der Schweiz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Täter bat Opfer um Verzeihung
Der Angeklagte in Lübeck entschuldigte sich vor Gericht auch bei den Opfern und sagte, seine Tat tue ihm leid. Verletzt wurde bei dem Überfall damals niemand. Dennoch sei ein erheblicher Schaden entstanden, sagte der Vorsitzende des Gerichts.