Lübeck: Satzung soll Wohnraum-Vermietung an Touristen eindämmen

Bezahlbarer Wohnraum ist auch in Lübeck knapp. Deshalb will die Stadtverwaltung mit einer neuen sogenannten Zweckentfremdungssatzung gegensteuern. Sie soll dafür sorgen, dass bestehende Wohnungen und Häuser nicht anderweitig genutzt werden können - zum Beispiel zum vermieten als Ferienunterkünfte.
Über diese Satzung soll nun die Bürgerschaft entscheiden. Tritt sie in Kraft, müssen geplante Umnutzungen von Wohnraum vorab genehmigt werden. Ausgenommen von der Regelung seien Raumnutzungen für Kinderbetreuung oder ärztliche Dienste.
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