Stand: 06.03.2025 15:17 Uhr

Lübeck: Satzung soll Wohnraum-Vermietung an Touristen eindämmen

Eine Gasse in der Altstadt von der Hansestadt Lübeck © picture alliance / Peter Schickert Foto: Peter Schickert
Ganghäuser in der Lübecker Altstadt - als Wohnraum bei Einheimischen und Ferienunterkunft bei Gästen heißbegehrt.

Bezahlbarer Wohnraum ist auch in Lübeck knapp. Deshalb will die Stadtverwaltung mit einer neuen sogenannten Zweckentfremdungssatzung gegensteuern. Sie soll dafür sorgen, dass bestehende Wohnungen und Häuser nicht anderweitig genutzt werden können - zum Beispiel zum vermieten als Ferienunterkünfte.

Über diese Satzung soll nun die Bürgerschaft entscheiden. Tritt sie in Kraft, müssen geplante Umnutzungen von Wohnraum vorab genehmigt werden. Ausgenommen von der Regelung seien Raumnutzungen für Kinderbetreuung oder ärztliche Dienste.

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Grafik: Eine Sprechblase, in der die Kontur des Landes Schleswig-Holstein abgebildet ist. © NDR
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NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 06.03.2025 | 16:30 Uhr

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