Eine Trecker fährt über einen unbeschrankten Bahnübergang kurz vor einem Zug. © You-Tube-Kanal "Baureihe 628"
Eine Trecker fährt über einen unbeschrankten Bahnübergang kurz vor einem Zug. © You-Tube-Kanal "Baureihe 628"
Eine Trecker fährt über einen unbeschrankten Bahnübergang kurz vor einem Zug. © You-Tube-Kanal "Baureihe 628"
AUDIO: Witzwort: 24-Jährigem droht Verfahren wegen Eingriffs in den Bahnverkehr (1 Min)

Bahnübergang Witzwort: Staatsanwaltschaft prüft Anklage gegen Treckerfahrer

Stand: 29.11.2022 11:34 Uhr

Ein 24-Jähriger fuhr mit einem Traktor über einen unbeschrankten Bahnübergang und ignorierte die Warnsignale des Lokführers. Ein YouTuber hatte den Beinaheunfall zufällig gefilmt. Ob der Treckerfahrer sich nun vor Gericht verantworten muss, ist aber noch unklar.

Weil ein Treckerfahrer in Witzwort (Kreis Nordfriesland) knapp vor einem herannahenden Zug die Gleise überquerte, droht ihm jetzt ein gerichtliches Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Der 24-Jährige aus dem Kreisgebiet hatte im Juni einen unbeschrankten Bahnübergang befahren, obwohl ein Zug herannahte. Dabei soll er auch Warnsignale des Lokführers ignoriert haben. Beinahe kam es zum Zusammenstoß zwischen Zug und Traktor.

YouTuber stellte Video des Vorfalls ins Netz

Bekannt wurde der Fall unter anderem deshalb, weil ein YouTuber die gefährliche Aktion filmte und ins Netz stellte. Der Trainspotter wollte nach eigenen Angaben nur einen alten Zug aufnehmen, als ihm der Trecker durchs Bild fuhr. Nachdem Medien auf das Video aufmerksam geworden waren und berichtet hatten, meldete der YouTuber den Vorfall bei der Polizei und gab auch das Kennzeichen weiter.

Geld- oder Freiheitsstrafe möglich

Daraufhin machte die Polizei den Besitzer des Traktors ausfindig, dieser gab jedoch an, nicht gefahren zu sein. Eine Woche später stellte sich dann der 24 Jahre alte Fahrer selbst bei der Polizei. Die hat ihre Ermittlungen jetzt abgeschlossen und den Fall der Staatsanwaltschaft Flensburg übergeben. Dort wird nun geprüft, ob gegen den Treckerfahrer Anklage erhoben wird. Kommt es dazu, so droht dem Mann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Wird die Tat als Fahrlässigkeit eingestuft, liegt das Strafmaß zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Dieses Thema im Programm:

Schleswig-Holstein Magazin | 29.11.2022 | 08:30 Uhr

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