Tödlicher Unfall auf A33: Fast vier Jahre Haft für den Angeklagten
Nach einem tödlichen Autounfall auf der A33 bei Hilter am Teutoburger Wald hat das Landgericht Osnabrück einen 30-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Damit blieb das Gericht weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im vergangenen Oktober einen anderen Autofahrer auf der Autobahn zunächst bedrängt und schließlich gerammt zu haben. Das andere Fahrzeug sei daraufhin über die Leitplanke katapultiert worden. Ein 32-jähriger Beifahrer wurde aus dem Wagen geschleudert und starb.
Landgericht sieht keinen Vorsatz
Ein Vorsatz habe dem Mann jedoch nicht nachgewiesen werden können, sagte ein Gerichtssprecher nach dem Urteil. Der Angeklagte hatte die Tat im Verlauf des Prozesses bestritten. Er habe zwar mit Lichthupe und Warnblinklicht darauf gedrängt, zu überholen, allerdings habe er das andere Fahrzeug nicht abgedrängt. Stattdessen sagte der Angeklagte aus, der andere Fahrer habe seinen Wagen gerammt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte mit seinem Verhalten den anderen Fahrer zwar schikaniert, aber seinen Tod nicht billigend in Kauf genommen habe. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, weil sich aus ihrer Sicht die Vorwürfe nicht bestätigt hätten.
Fahrer stellt sich nach Fahrerflucht
Der Prozess gegen den 30-jährigen Angeklagten begann Ende April vor dem Landgericht. Der Mann hatte sich zusammen mit seinem Arbeitgeber, der Halter des Fahrzeugs war, bei der Polizei gestellt, nachdem der Angeklagte seinem Chef von dem Vorfall berichtet hatte.