Nach Planwagen-Unfall: Verantwortliche müssen Bußgelder zahlen
Rund sechs Monate nach dem Planwagenunfall in Andervenne mit zwölf Verletzten hat der Landkreis Emsland Bußgelder gegen Fahrer und Halter verhängt. Zusätzlich bekommen beide einen Punkt in Flensburg.
Wie eine Landkreissprecherin mitteilte, haben der Fahrer des Planwagens und der Besitzer des Treckers die Bußgelder zwischen 125 und 200 Euro gezahlt. Der Halter des Anhängers habe Einspruch eingelegt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Ermittlungen gegen den Planwagenfahrer eingestellt. Sie sah nur eine geringe Schuld bei dem Mann, teilte sie dem NDR damals auf Nachfrage mit. Der Landkreis Emsland sah in dem Fall eine Ordnungswidrigkeit, da der Planwagen nicht verkehrssicher und das Fahrzeuggespann nicht zugelassen war. Nach einem Bruch der Anhänger-Deichsel war der Wagen in einen Graben gekippt und auf dem Dach gelandet. Neun Personen wurden leicht und drei schwer verletzt.
Personenbeförderung auf Anhängern grundsätzlich verboten
Planwagenfahrten müssen nicht nur vom Straßenverkehrsamt genehmigt werden, sie sind dem Landkreis Emsland zufolge grundsätzlich verboten. Gibt es ausdrückliche Genehmigungen vom Straßenverkehrsamt, müsse der Fahrer einen Busführerschein besitzen. Anhänger und Zugmaschine müssten zudem über ein schwarzes Kennzeichen verfügen. Ausnahmen gibt es nur bei Brauchtumsfeiern, so der Landkreis. Dazu können Erntedankfeste oder Karnevalsumzüge zählen.